Zivilrecht / Allgemeines Vertragsrecht
Als Oberbegriff für private Rechtsbeziehungen grenzt sich das
Zivilrecht von Straf- und Öffentlichem Recht ab. Die allgemeinen Regeln des BGB bestimmen
das Private Leben der Bevölkerung sicher in größerem Maße als die stets im Interesse der Medien
stehenden Straftatbestände. Geburt, Geschäftfähigkeit, Verlobung, Heirat, Scheidung, Erbschaft,
Nachbarschaft, Miete und Arbeit sind nur wenige Bereiche des täglichen Lebens, die das Zivilrecht beherrscht.
Im Unternehmensrecht bestimmen die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln sämtliche Beziehungen sowohl gegenüber
Lieferanten und Kunden als auch im Verhältnis zu Mitarbeiter, Vermietern und Geschäftspartnern.
Gegenüber Verbrauchern ist die Vertragsgestaltung mehr und mehr von stetig wachsendem Verbraucherschutz geprägt.
Verstöße dagegen beeinträchtigen jedoch nicht nur die Kundenbeziehungen, sondern sind auch von Mitbewerbern
als Wettbewerbsverstöße zu verfolgen. Abmahnungen, Vertragsstrafeversprechen oder Einstweilige Verfügungen
sind die Folge.
Wir unterstützen die von uns beratenen Unternehmen in allen Bereichen der Vertragsgestaltung, von der Erstellung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zur Erstellung individueller Verträge zwischen Unternehmen und Privaten. Zivilrechtliche Streitigkeiten
vertreten wir außergerichtlich und vor Gericht.
Haben Sie Fragen in Bezug auf Vertragsgestaltung? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an info@borgelt.de
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