Borgelt & Partner

Versicherungsrecht

Versicherer leben von der Differenz zwischen eingenommen Prämien und regulierten Schäden. Dieser Gewinn soll durch die Kalkulation statistischer Wahrscheinlichkeiten gewahrt werden. Vielfach verfolgen Versicherer ihre Interessen mit Hilfe auslegungsfähiger Versicherungsbedingungen oder gar der Aberkennung des tatsächlichen Sachverhalts.

Wenn Versicherungen Zahlungen ablehnen, heißt das daher nicht, dass sie nicht leisten müssen. Besonders im Versicherungsrecht ist anwaltlicher Beistand geboten. Auf Seiten der Versicherer stehen regelmäßig Profis. Das sind speziell geschulte Sachbearbeiter, Rechtsanwälte und Sachverständige mit dem Auftrag Versicherungsleistungen soweit möglich zurückzuweisen, zu minimieren oder hinauszuzögern. Nur mit Unterstützung eines auf das Versicherungsrecht spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalts kann der Versicherung auf juristischer Augenhöhe begegnet werden.

Wir bearbeiten seit Jahren versicherungsrechtliche Mandate von der Unfall- bis zur Großschadenregulierung. Wir verfügen über die notwendigen speziellen Kenntnisse im Versicherungsrecht, und die notwendige Erfahrung im Umgang mit Versicherungen.

Dies erstreckt sich unter anderem auf die Bereiche Berufsunfähigkeitsversich-
erung, Berufsgenossenschaft, Private Krankenversicherung, Lebensversich-
erung, Unfallversicherung, Hausratversicherung, Einbruchversicherung, Wohn-
gebäudeversicherung, Feuerversicherung, Haftpflichtversicherung, Raubver-
sicherung, Reiserücktrittsversicherung, Rechtsschutzversicherung, Trans-
portversicherung und Sachversicherung.

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  © Borgelt & Partner, Verkehrsunfallrecht
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