Borgelt & Partner

Steuerrecht

Als Fachanwalt für Steuerrecht betreut
Rechtsanwalt Joachim Schrader seit Jahren Mandate des Steuerrechts und des Steuerstrafrechts.

Das Steuerrecht bietet in seiner Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen nicht nur die Grundlage für Abgaben- und Steuerbelastungen von Unternehmen und Privatpersonen, sondern eröffnet auch Raum für steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Hat das für Sie zuständige Finanzamt einen von der Steuererklärung abweichenden Bescheid – oder etwa einen Haftungsbescheid erlassen, sollte die Rechtslage nach Maßgabe der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs (BFH) überprüft werden. Dies gilt insbesondere für vereinzelt existenzbedrohende Schätzungsbescheide oder Haftungsbescheide gegenüber Geschäftsführern.

Bei steuerrechtlichen Fragestellungen sollten Spezialisten, wie dies Fachanwälte für Steuerrecht sind, herangezogen werden.

Sprechen Sie uns an.
Tel: 0211.5858990.
Email: info@borgelt.de

Wir sind in sämtlichen Bereichen des Steuerrechts und Steuerstrafrechts für Sie tätig:

- Überprüfung von Steuerbescheiden
- Beratung und Vertretung vor dem Finanzgericht
  in Düsseldorf
und bundesweit
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Steuerstrafrecht – Steuerfahndung
- Strafbefreiende Selbstanzeige
- Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
- Umsatzsteuer, Gewerbesteuer
- Haftung bei Unternehmensnachfolge
- Besteuerung von Immobilien
- Haftungsbescheid Geschäftsführer Vorstand
- Haftung der Geschäftsführer
- Krisen- und Insolvenzberatung
- Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Immobilienkauf- / Verkauf
- Betriebliche Veräußerungsgeschäfte
- Steuerberater Haftung / Regress




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 Aktuell:
 
 Interview RA Joachim Schrader
 in Financial Times Deutschland
 Ausgabe 21. April 2010

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