Medienrecht: Borgelt & Partner

Medienrecht

Medienrecht umfasst als Oberbegriff den Rechtsbereich der die individuelle und massenhafte Information und Kommunikation rechtlich regelt. Klassische Gegenstände des Medienrechts sind die Medienfreiheiten in Presse, Rundfunk, Radio und Fernsehen und Film sowie in immer stärkeren Maße das Internet. Dieses übergreifende Rechtsgebiet wird vielfach unterteilt in die Bereiche Presserecht, Medienwirtschaftsrecht, Medienzivilrecht, Medienarbeitsrecht und Medienstrafrecht.

Für Künstler und Mediengestalter ist vor allem das Urheberrecht relevant. Rechtsgrundlagen sind das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Kunsturhebergesetz (KUG). In Teilbereichen sind bei der Verwertung Verwertungsgesellschaften wie GEMA und VG Musikedition für Musikwerke, VG Bild-Kunst für Bildwerke, die GVL zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten beteiligt.

Für die Wahrnehmung und den Schutz von Leistungsschutzrechten sind auch das Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchs- und Geschmacksmusterschutz und das Wettbewerbsrecht von Bedeutung.

Aufgrund der schnellen und teilweise nicht vorhersehbaren technischen und inhaltlichen Weiterentwicklung im Bereich des Medienrechtes sind die vorhandenen Gesetze oft unzureichend und nicht aktuell. Deshalb ist das Medienrecht stark von Einzelfallentscheidungen der Gerichte geprägt.

Unter Medienzivilrecht versteht man den Schutz von Rechtsgütern, die Bindung der Massenmedien an bestimmte Pflichten und das Haftungsrecht. Zu den geschützten Rechtsgütern zählen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, aber auch die besonderen Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild, der Schutz der Ehre, das Recht am eigenen Namen, das Recht am Unternehmen.

Borgelt & Partner vertreten namhafte Kreative, Kunstschaffende und Mediengestalter insbesondere im Bereich Musik und Internet. Haben Sie Fragen zum Medienrecht, Urheberrecht oder zum präventiven Schutz Ihrer Rechte?

Sprechen Sie uns an.
Tel: 0211.5858990.
Email: info@borgelt.de

Wir sind in sämtlichen Bereichen des Medienrechts
für Sie tätig.

- Urheberrecht
- Presserecht
- Verlagsrecht
- Lizensverträge
- Musikproduktion
- Ansprüche gegen GEMA
- und Verwertungsgesellschaften
- Urheberrechtsverletzung



zurück

 
  © Borgelt & Partner, Medienrecht
Untitled Document
Home Home
s
s
s
s
s
s
s
s

s s s
Borgelt & Partner