Medienrecht
Medienrecht umfasst als Oberbegriff den Rechtsbereich der die individuelle und massenhafte Information und
Kommunikation rechtlich regelt. Klassische Gegenstände des Medienrechts sind die Medienfreiheiten in
Presse, Rundfunk, Radio und Fernsehen und Film sowie in immer stärkeren Maße das Internet. Dieses übergreifende
Rechtsgebiet wird vielfach unterteilt in die Bereiche Presserecht, Medienwirtschaftsrecht, Medienzivilrecht, Medienarbeitsrecht und
Medienstrafrecht.
Für Künstler und Mediengestalter ist vor allem das Urheberrecht relevant. Rechtsgrundlagen sind das
Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Kunsturhebergesetz (KUG). In Teilbereichen sind bei der Verwertung
Verwertungsgesellschaften wie GEMA und VG Musikedition für Musikwerke, VG Bild-Kunst für Bildwerke, die GVL
zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten beteiligt.
Für die Wahrnehmung und den Schutz von Leistungsschutzrechten sind
auch das Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchs- und Geschmacksmusterschutz und das Wettbewerbsrecht von Bedeutung.
Aufgrund der schnellen und teilweise nicht vorhersehbaren technischen und inhaltlichen Weiterentwicklung im Bereich
des Medienrechtes sind die vorhandenen Gesetze oft unzureichend und nicht aktuell. Deshalb ist das Medienrecht stark
von Einzelfallentscheidungen der Gerichte geprägt.
Unter Medienzivilrecht versteht man den Schutz von Rechtsgütern, die Bindung der Massenmedien an bestimmte
Pflichten und das Haftungsrecht. Zu den geschützten Rechtsgütern zählen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, aber
auch die besonderen Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild, der Schutz der Ehre, das Recht am eigenen Namen,
das Recht am Unternehmen.
Borgelt & Partner vertreten namhafte Kreative, Kunstschaffende und Mediengestalter insbesondere im Bereich Musik und Internet. Haben Sie Fragen zum Medienrecht, Urheberrecht oder zum präventiven Schutz Ihrer Rechte?
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Wir sind in sämtlichen Bereichen des Medienrechts für Sie tätig.
- Urheberrecht
- Presserecht
- Verlagsrecht
- Lizensverträge
- Musikproduktion
- Ansprüche gegen GEMA
- und Verwertungsgesellschaften
- Urheberrechtsverletzung
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