Als Justizvollzugsanstalt (JVA) wird in Deutschland eine Strafvollzugsbehörde bezeichnet, deren Aufgabe es ist,
Verurteilungen zu einer Freiheits- bzw. Jugendstrafe oder Untersuchungshaft zu vollziehen. Zuchthaus, Gefängnis oder Knast werden als Begriffe nur noch umgangssprachlich benutzt. Ersatzfreiheitsstrafe,
Abschiebehaft oder Zivilhaft, wie zum Beispiel Ordnungshaft, wird neben den Regelvollzugsarten ebenso in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt.
Der Vollzug des Jugendarrestes hingegen erfolgt in speziellen Jugendarrestanstalten.
Die Kontaktdaten von Justizvollzugsanstalten und Gerichten können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Im Zweifel sollten Sie sich die Kontaktdaten telefonisch bestätigen lassen.
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