Die JVA Ulmer Höh in Düsseldorf steht vor dem Umzug in ein neues Gebäude an der Oberhausener Straße in Ratingen. Das neue Gebäude erstreckt sich auf 125.000 qm und soll 850 Gefangene aufnehmen. Die Baukosten betragen rund € 180 Millionen. Die bisherige Belegschaft von rund 250 Mitarbeitern wird auf über 400 aufzustocken sein. Der Umzug erfolgt im Februar 2012.
Das Männerhaus der alten "Ulmer Höh" wurde zwischen
1895 und 1898 erbaut und ist der größte und älteste Teil der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf. Es ist überwiegend für die
Vollstreckung von Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten bis maximal 48 Monaten sowie Untersuchungshaft zuständig und
kann bis zu 529 Gefangene aufnehmen. Daneben verfügt das Jugendhaus über 74 Plätze. Aussenstellen werden in Gerresheim als
Übergangshaus des offenen Vollzuges mit 34 Inhaftierte und in Neuss als Hafthaus für 80 weibliche Abschiebegefangene betrieben. Die für die JVA Düsseldorf zuständige Strafvollstreckungskammer ist am
Landgericht Düsseldorf angesiedelt.
Angehörige von in der JVA Düsseldorf Inhaftierten können Geld überweisen. Bei allen Überweisungen sollte im Feld "Verwendungszweck" der Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Inhaftierten angeben werden.
Empfänger: Zahlstelle der JVA Düsseldorf
Kontonummer: 106 925 08
Bankleitzahl: 370 100 50 (Postbank Köln)
Für Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich:
IBAN: DE98370100500010692508
BIC: PBNKDEFF
Für Besuche in der JVA Düsseldorf Ulmenstraße ist zu beachten das eine Besuchserlaubnis vom zuständigen Gericht erforderlich ist. Anschließend kann ein Besuchstermin unter der Telefonnummer 0211 / 94 86 -319 vereinbart werden.
Besucher dürfen Inhaftierten beim Besuch Lebensmittel und Genussmittel mit einem Gesamtwert von bis zu 20,- EURO übergeben. Diese können innerhalb der JVA an einem Automaten erworben werden. Selbst mitgebrachte Gegenstände sind unzulässig.
Interna aus Sicht von Inhaftierten in der Ulmer Höh bietet das Gefangenenmagazin "Ulmer Echo" das auch im Internet verfügbar ist.
Als Justizvollzugsanstalt (JVA) wird in Deutschland eine Strafvollzugsbehörde bezeichnet, deren Aufgabe es ist,
Verurteilungen zu einer Freiheits- bzw. Jugendstrafe oder Untersuchungshaft zu vollziehen. Zuchthaus, Gefängnis oder Knast werden als Begriffe nur noch umgangssprachlich benutzt. Ersatzfreiheitsstrafe,
Abschiebehaft oder Zivilhaft, wie zum Beispiel Ordnungshaft, wird neben den Regelvollzugsarten ebenso in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt.
Der Vollzug des Jugendarrestes hingegen erfolgt in speziellen Jugendarrestanstalten.
Die Kontaktdaten von Justizvollzugsanstalten und Gerichten können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Im Zweifel sollten Sie sich die Kontaktdaten telefonisch bestätigen lassen.
Achtung Hobbyfotographen: Sehen Sie auf dieser Seite kein Bild der JVA Düsseldorf oder haben Sie ein Besseres? Wir zahlen Ihnen EUR 15,00 für ein Bild des JVA Düsseldorf das wir hier veröffentlichen. Schreiben Sie uns eine Mail an info@borgelt.de.