Immobilienrecht
Die technische Abwicklung eines Immobilienerwerbs oder Bauvorhabens erschöpft sich nicht in der notariellen Beurkundung von Standardverträgen. Bereits in den Verhandlungen mit den Vertragspartnern und Banken sind eine Vielzahl von Unklarheiten zu beachten. Streitgeneigt sind diejenigen Fälle, in denen ein Käufer oder ein Bauherr erkennen muss, das dass Versprochene nicht mit dem Gelieferten übereinstimmt. Dem kann eine frühzeitige Beratung schon in der Vertragsverhandlungsphase entgegen wirken. Andernfalls sind die Interessen notfalls gerichtlich zu wahren.
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