Geschäftswert / Streitwert
Der Streitwert (auch Gegenstands- oder Geschäftswert) kann für die Berechnung der Vergütung des Rechtsanwalts und der Gerichtskosten
von Bedeutung sein.
Grundsätzlich ist die Höhe des Streitwerts von der Bedeutung der Sache abhängig, zumeist von der Bedeutung für den Anspruchsteller.
Bei einer Zahlungsklage etwa ist der Gebührenstreitwert und der Zuständigkeitsstreitwert identisch mit dem eingeklagten
Geldbetrag. Wenn kein konkreter Geldbetrag eingeklagt wird, muss der Streitwert ermittelt werden.
Die gesetzlichen Regelungen hierfür sind das Gerichtskostengesetz (GKG) für die Gerichtsgebühren und das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Der Streitwert ist als Zuständigkeitsstreitwert ist von Bedeutung, wenn die Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts
von der Höhe des Streitwerts abhängt. Das Amtsgericht ist abgesehen von Sonderzuständigkeiten wie im Wohnungsmietrecht
oder Familienrecht in der Regel für Streitigkeiten bis einschließlich 5.000 € zuständig. Bei höheren Streitwerten ist das
Landgericht als erste Instanz in Zivilverfahren in der Regel zuständig. Der Streitwert einer gerichtlich anhängigen Sache
wird auf Antrag durch das Gericht festgesetzt.
Haben Sie Fragen in Bezug auf Wertfestsetzungen und Gebühren? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an info@borgelt.de
zurück |
|