Nachlassgericht
Als Nachlassgericht werden in Deutschland die bei den Amtsgerichten eingerichteten Abteilungen für Erbschaftsangelegenheiten bezeichnet. Welches Amtsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem Bezirk, in dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes gewohnt hat.
Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts zählen insbesondere:
- Aufbewahrung und Rückgabe und Eröffnung von Testamenten
- Erteilung von Erbscheinen
- Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Erbausschlagungserklärungen
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Feststellung des Erbrechts des Fiskus wenn keine Erben ermittelbar sind
- Sicherung von Nachlässen und Ermittlung der Erben bei unklarer Erbfolge
Demgegenüber sind Nachlaßgerichte nicht befugt Rechtsberatung in Nachlassangelegenheiten zu gewähren oder Hilfestellung
bei der Abfassung von Testamenten zu geben. Ebensowenig sind die Nachlassgerichte zuständig für die Nachlassermittlung,
Abwicklung oder Teilung des Nachlasses unter mehreren Miterben. Dies obliegt den Erben oder Vermächtnisnehmern selbst, die sich dazu
rechtlichen Beistands von spezialisierten Rechtsanwälten bedienen sollten.
Bei Angelegenheiten vor dem Nachlassgericht und erbrechtlichen Fragen sollte ein kompetenter Rechtsanwalt herangezogen werden da vielfach Maßnahmen in gesetzlichen Fristen getroffen werden müssen.
Haben Sie Fragen in Bezug auf Erbrecht oder Angelegenheiten des Nachlassgerichts? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an info@borgelt.de
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