Fachanwalt
Die Bezeichnung des Fachanwalts dürfen zugelassene Rechtsanwälte führen, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet über
besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und nachgewiesen haben. Die Berechtigung zum Führen der
Fachanwaltsbezeichnungen wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der
Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Zudem hat jeder Fachanwalt jährlich gegenüber seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer den Nachweis zu führen, dass er sich in seinem Fachgebiet fortgebildet hat.
Ein Rechtsanwalt darf seit dem 1. September 2009 maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Gegenwärtig (FAO Stand 1. Juli 2009) gibt es 20 Fachanwaltsbezeichnungen für
Arbeitsrecht,
Bank- und Kapitalmarktrecht, Agrarrecht,
Bau- und Architektenrecht,
Erbrecht,
Familienrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz,
Handels- und Gesellschaftsrecht,
Informationstechnologierecht,
Insolvenzrecht,
Medizinrecht,
Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
Sozialrecht,
Steuerrecht,
Strafrecht,
Transport- und Speditionsrecht,
Urheber- und Medienrecht,
Verkehrsrecht,
Versicherungsrecht
und
Verwaltungsrecht.
Haben Sie Fragen in Bezug auf die genannten Rechtsgebiete? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an info@borgelt.de
zurück |
|