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Fachanwalt für Verkehrsrecht

Die Bezeichnung des Fachanwalts dürfen zugelassene Rechtsanwälte führen, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und nachgewiesen haben. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnungen wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Zudem hat jeder Fachanwalt jährlich gegenüber seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer den Nachweis zu führen, dass er sich in seinem Fachgebiet fortgebildet hat.

Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist die mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt sowie der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolvieren, der mindestens 120 Zeitstunden umfassen muss.

Zum Nachweis des erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgangs müssen im Verkehrsrecht insgesamt drei schriftliche Leistungskontrollen bestanden werden.

Den Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen weist der Rechtsanwalt im Bereich des Verkehrsrechts durch den Nachweis von mindestens 160 Fällen innerhalb der letzten drei Jahre nach. Davon sind mindestens 60 gerichtliche Verfahren nachzuweisen, die sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche beziehen und zwar gemäß § 14 d Fachanwaltsordnung:
a. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht
b. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherung,
c. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, d. Recht der Fahrerlaubnis,
e. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Die berufsrechtlichen Regelungen können eingesehen werden unter: http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg

Borgelt & Partner verfügen sowohl im Verkehrsrecht als auch in anderen Rechtsgebieten über Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte. Haben Sie Fragen in Bezug auf Strassenverkehr, Unfall oder Verkehrsrecht? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an info@borgelt.de

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