Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Bezeichnung des
Fachanwalts
dürfen zugelassene Rechtsanwälte führen, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet über
besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und nachgewiesen haben. Die Berechtigung zum Führen der
Fachanwaltsbezeichnungen wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der
Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Zudem hat jeder Fachanwalt jährlich gegenüber seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer den Nachweis zu führen, dass er sich in seinem Fachgebiet fortgebildet hat.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat vor der zuständigen Rechtsanwaltkammer besondere Beruferfahrung sowie
den Nachweis fachspezifischer Fortbildung zu führen. Die Fachanwaltsordnung bestimmt dazu:
Fachanwaltsordnung FAO in der Fassung vom 1.7.2009:
§ 10 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht
Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den
Bereichen:
1. Individualarbeitsrecht (Abschluss und Änderung des Arbeits- und
Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und
Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der
betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen,
insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und
Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des
Sozialversicherungsrechts),
2. Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und
Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und
Mitbestimmungsrechts),
3. Verfahrensrecht.
Die berufsrechtlichen Regelungen können eingesehen werden unter: http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg
Dr. Rainer Borgelt ist die Fachanwaltsbezeichnung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer
Düsseldorf verliehen worden.
Borgelt & Partner verfügen im Arbeitsrecht über Fachanwaltschaften oder Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte. Haben Sie Fragen in Bezug auf Arbeitsrecht? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an info@borgelt.de
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