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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Bezeichnung des Fachanwalts dürfen zugelassene Rechtsanwälte führen, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und nachgewiesen haben. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnungen wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Zudem hat jeder Fachanwalt jährlich gegenüber seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer den Nachweis zu führen, dass er sich in seinem Fachgebiet fortgebildet hat.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat vor der zuständigen Rechtsanwaltkammer besondere Beruferfahrung sowie den Nachweis fachspezifischer Fortbildung zu führen. Die Fachanwaltsordnung bestimmt dazu:

Fachanwaltsordnung FAO in der Fassung vom 1.7.2009:

§ 10 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht

Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Individualarbeitsrecht (Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts),

2. Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts),

3. Verfahrensrecht.

Die berufsrechtlichen Regelungen können eingesehen werden unter: http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg

Dr. Rainer Borgelt ist die Fachanwaltsbezeichnung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verliehen worden.

Borgelt & Partner verfügen im Arbeitsrecht über Fachanwaltschaften oder Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte. Haben Sie Fragen in Bezug auf Arbeitsrecht? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an info@borgelt.de

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