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Compliance

Der Begriff Compliance bzw. Komplianz wird im Wirtschaftsrecht und der Betriebswirtschaftslehre verwendet, um die Sicherstellung und Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, Kodizes und freiwilligen Selbstbeschränkungen in Unternehmen zu bezeichnen.

Diese Überwachung wird in grossen Unternehmen und Konzernen durch eigene Compliance/Überwachungs-Abteilungen gewährleistet. In mittelständischen Betrieben wird dieser Verantwortungsbereich vielfach durch Rechtsanwälte und Steuerberatungsgesellschaften ausgefüllt. Compliance gilt als ein bedeutendes Element der ordnungsgemäßen Unternehmensführung und Corporate Governance.

Derartige Organisationsvorgaben sind im Wirtschaftsleben zunehmend von Bedeutung. Öffentlichkeitswirksame Prozesse gegen Topmanager der Deutschen Bank und weitere Aufsichtsräte im Mannesmann Prozeß haben dies deutlich gemacht. Bemerkenswert ist auch die stetig im Wachstum begriffene Zahl an Verfahren gegen Geschäftsführer mittelständiger Unternehmen, leitende Angestellte und Beamte deren Tätigkeit zum Gegenstand von Verfahren im Wirtschafts-Strafrecht gemacht werden.

Haben Sie Fragen in Bezug auf persönliche Risiken als Geschäftsführer oder Vorstand? Interessieren Sie für Unternehmenskontrolle und Compliance und möchten Sie präventiv rechtlichen Risken begegnen? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an info@borgelt.de

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