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Abmahnung

Als Abmahnung bezeichnet man die zumeist schriftliche Aufforderung ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Praktische Bedeutung haben Abmahnungen besonders im Wettbewerbsrecht , im gewerblichen Rechtsschutz und im Arbeitsrecht.

Im Wettbewerbsrecht werden über 90 Prozent von gerügten Verstöße im Abmahnverfahren erledigt. Abmahnungen geben die Möglichkeit Streitigkeiten ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen. Gleichwohl ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Häufig werden Serienabmahnungen versandt und dabei die zu beanspruchenden Kosten und angenommenen Streitwerte völlig übersetzt. Vorsicht ist auch bei den regelmäßig geforderten vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen geboten. Diese sind oft zu allgemein gefaßt und bedrohen den Unterzeichnenden mit künftigen Vertragsstrafen

Im Arbeitsrecht ist eine Abmahnung in der Regel Voraussetzung für eine verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung. Dabei muss der Text der Abmahnung den Vorwurf bezeichnen und für den Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder einer Kündigung drohen. Auch eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen bedarf grundsätzlich einer vorherigen Abmahnung. Nur bei besonders schweren Pflichtverstößen ist eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich.

Bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung gibt es die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Personalakte zu geben oder Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben. Untätigkeit des Arbeitnehmers ist dabei nicht immer nachteilig, da der Arbeitgeber bei einem etwaigen späteren Kündigungsschutzverfahren gleichwohl nachweisen muß, dass die Abmahnung berechtigt war und das gerügte Verhalten eine Pflichtverletzung war und tatsächlich stattgefunden hat.

Eine Abmahnung ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber einen konkreten Sachverhalt benennt, durch den der Arbeitnehmer gegen den Arbeitsvertrag verstoßen haben soll, er darauf hinweist dass er ein solches Fehlverhalten in Zukunft nicht dulden wird und konkrete Maßnahme benennt, die im Falle des selben oder eines ähnlichen Fehlverhalten drohen.

Bei formalen Abmahnungen sollte ein Rechtsanwalt herangezogen werden. Haben Sie Fragen in Bezug auf eine Abmahnung? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an info@borgelt.de

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