Abmahnung
Als Abmahnung bezeichnet man die zumeist schriftliche Aufforderung ein bestimmtes Verhalten künftig
zu unterlassen. Praktische Bedeutung haben Abmahnungen besonders im
Wettbewerbsrecht , im
gewerblichen Rechtsschutz
und im Arbeitsrecht.
Im
Wettbewerbsrecht werden über 90 Prozent von gerügten Verstöße im Abmahnverfahren erledigt. Abmahnungen geben die
Möglichkeit Streitigkeiten ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen. Gleichwohl ist nicht jede Abmahnung berechtigt.
Häufig werden Serienabmahnungen versandt und dabei die zu beanspruchenden Kosten und angenommenen
Streitwerte völlig übersetzt. Vorsicht ist auch bei
den regelmäßig geforderten vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen geboten. Diese sind oft zu allgemein
gefaßt und bedrohen den Unterzeichnenden mit künftigen
Vertragsstrafen
Im Arbeitsrecht ist eine Abmahnung in der Regel Voraussetzung für eine verhaltensbedingten
ordentlichen Kündigung. Dabei muss der Text der Abmahnung den Vorwurf bezeichnen und für den Wiederholungsfall
mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder einer Kündigung drohen.
Auch eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen bedarf grundsätzlich
einer vorherigen Abmahnung. Nur bei besonders schweren Pflichtverstößen ist eine sofortige Kündigung ohne
vorherige Abmahnung möglich.
Bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung gibt es die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Personalakte zu geben oder Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben.
Untätigkeit des Arbeitnehmers ist dabei nicht immer nachteilig, da der Arbeitgeber
bei einem etwaigen späteren Kündigungsschutzverfahren gleichwohl nachweisen muß, dass die Abmahnung berechtigt war und das gerügte Verhalten eine Pflichtverletzung war und tatsächlich stattgefunden hat.
Eine Abmahnung ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber einen konkreten Sachverhalt benennt, durch den der
Arbeitnehmer gegen den Arbeitsvertrag verstoßen haben soll, er darauf hinweist dass er ein solches Fehlverhalten
in Zukunft nicht dulden wird und konkrete Maßnahme benennt, die im Falle des selben oder eines ähnlichen Fehlverhalten
drohen.
Bei formalen Abmahnungen sollte ein Rechtsanwalt herangezogen werden. Haben Sie Fragen in Bezug auf eine Abmahnung? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an info@borgelt.de
zurück |
|