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In Deutschland bestehen zur Zeit 52 Verwaltungsgerichte. Das Verwaltungsgericht ist in der Regel das erstinstanzliche Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Verwaltungsgerichtliche Verfahren richten sich häufig von Privaten gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Rechtsgrundlage für Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ist die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Das Verwaltungsgericht wird angerufen, um Entscheidungen von Behörden aufzuheben oder
Behörden zu einem bestimmten Handlungen zu verpflichten. Streitigkeiten über Sozialleistungen und Rentenfragen
sind demgegenüber in der Regel bei den Sozialgerichten zu führen. Dies gilt seit 2005 auch Sozialhilfeleistungen,
bei denen zuvor die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben war.
Vor dem Verwaltungsgericht gilt, anders als im Zivilprozeß, der Grundsatz der Amtsermittlung.
Die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ergibt sich aus § 52 VwGO und ist vielen Fällen vom Sitz der beklagten
Behörde bestimmt.
Die Spruchkörper der Verwaltungsgerichte sind in der Regel Kammern, die mit drei Berufsrichtern besetzt sind.
Seit einigen Jahren soll die Kammer den Rechtsstreit auf den Einzelrichter, zur alleinigen Verhandlung und Entscheidung
übertragen. Von dieser Möglichkeit wird häufig Gebrauch gemacht.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Verwaltungsgericht allgemein und speziell zum Verwaltungsgericht Stade finden Sie ferner bei Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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