Verwaltungsgericht Braunschweig
Verwaltungsgericht Braunschweig
Niedersachsen
Verwaltungsgericht VG
Am Wendentor 7
38100 Braunschweig
Telefon: (0531) 488-3000
Telefax: (0531) 488-3001
E-Mail:
Internet: www.verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.
Präsident Christian Bueschen
Zeitgleich mit dem 100 jährigen Bestehen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Braunschweig konnte das
jetzige Gerichtsgebäude nach umfangreichen Renovierungsarbeiten im Jahr 1997 bezogen werden.
Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex wurde 1764 als „Spital für arme Braunschweigerinnen
und Braunschweiger“ errichtet. Von 1902 bis 1995 war hier das Amtsgericht. Heute ist dort ebenso das
Sozialgericht Braunschweig untergebracht.
Anfahrt/Parken: Von der Straße Am Wendentor ist das Gericht nur zu Fuß erreichbar.
Die eigentliche Zufahrt befindet sich an der Wilhelmstraße 53 - 55.
Mit dem PKW von der A 2 aus Richtung Hannover, Berlin oder Wolfsburg nimmt man die Ausfahrt
Braunschweig – Nord (Ausfahrt Nr. 55) und hält sich auf der Stadtautobahn A 391 in Richtung
Braunschweig- Kassel-Salzgitter, dann bis Abfahrt Celler Straße (Zentrum) und dieser folgen über
Radeklint und Hagenmarkt um nach ca. 200 m hinter der Katharinenkirche (am Hagenmarkt) einzubiegen
und dann an der nächsten Kreuzung links in die Wilhelmstraße einbiegen. Nach ca. 500 Metern liegt
das Gerichtsgebäude auf der rechten Seite. Von der A 39 aus Richtung Salzgitter nimmt man am Dreieck
Südwest die Ausfahrt Nr. 14 in Richtung Helmstedt-Bad Harzburg- Braunschweig-Süd. Nach ca. 800 Metern
kommt das Autobahnkreuz Braunschweig-Süd. Dort die Ausfahrt Nr. 13 Richtung Zentrum/Südstadt und von
dort geradeaus in Richtung Zentrum und am Neubau des ECE-Centers vorbei, an zwei weiteren Ampelkreuzungen
geradeaus. Nach ca. 500 Metern liegt das Gerichtsgebäude auf der rechten. Von der A 395 aus Richtung
Bad Harzburg immer geradeaus in Richtung Stadtmitte, am Neubau des ECE-Centers vorbei, an zwei weiteren
Ampelkreuzungen geradeaus. Nach ca. 500 Metern liegt das Gerichtsgebäude auf der rechten Seite.
Über die Bundesstraße B 1 aus Richtung Hildesheim hält man sich immer geradeaus in Richtung
Stadtmitte, dann nach rechts in die Celler Straße einbiegen, dieser Straße folgen über Radeklint
und Hagenmarkt; ca. 200 m nach der Katharinenkirche (am Hagenmarkt) an der nächsten Kreuzung links
in die Wilhelmstraße einbiegen. Nach ca. 500 Metern liegt das Gerichtsgebäude auf der rechten Seite.
Besucherparkplätze sind nicht vorhanden, bis auf Parkmöglichkeiten für gehbehinderte Besucher des Gerichts.
Diese sollten vorab Kontakt mit der Telefonzentrale des Verwaltungsgerichts aufnehmen (Tel. 0531 488-3000).
Im Übrigen wird empfohlen, die Einstellmöglichkeiten in den benachbarten Straßen oder das nächstgelegene Parkhaus
Wilhelmstraße zu benutzen. Mit der Bahn vom Hauptbahnhof kann man vom Steig C mit der Straßenbahnlinie 4
(Richtung: Wenden) alle 20 Minuten bis zur Haltestelle Am Wendentor fahren. Die Fahrzeit beträgt ca. 12 Minuten.
Der Gerichtsbezirk des VG Braunschweig reicht über die Landkreise Peine, Gifhorn, Wolfenbüttel, Goslar,
Helmstedt, Stadt Salzgitter, Stadt Braunschweig und die Stadt Wolfsburg. Es gehört zum niedersächsischen
OVG Lüneburg. Neben dem Haupteingang rechts ist ein Behinderteneingang und dafür eine Klingel verfügbar.
Die Bibliothek des Gerichts im Erdgeschoß ist vorrangig intern, jedoch auch für Besucher nutzbar.
Kopiermöglichkeiten sind hier vorhanden.
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In Deutschland bestehen zur Zeit 52 Verwaltungsgerichte. Das Verwaltungsgericht ist in der Regel das erstinstanzliche Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Verwaltungsgerichtliche Verfahren richten sich häufig von Privaten gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Rechtsgrundlage für Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ist die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Das Verwaltungsgericht wird angerufen, um Entscheidungen von Behörden aufzuheben oder
Behörden zu einem bestimmten Handlungen zu verpflichten. Streitigkeiten über Sozialleistungen und Rentenfragen
sind demgegenüber in der Regel bei den Sozialgerichten zu führen. Dies gilt seit 2005 auch Sozialhilfeleistungen,
bei denen zuvor die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben war.
Vor dem Verwaltungsgericht gilt, anders als im Zivilprozeß, der Grundsatz der Amtsermittlung.
Die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ergibt sich aus § 52 VwGO und ist vielen Fällen vom Sitz der beklagten
Behörde bestimmt.
Die Spruchkörper der Verwaltungsgerichte sind in der Regel Kammern, die mit drei Berufsrichtern besetzt sind.
Seit einigen Jahren soll die Kammer den Rechtsstreit auf den Einzelrichter, zur alleinigen Verhandlung und Entscheidung
übertragen. Von dieser Möglichkeit wird häufig Gebrauch gemacht.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Verwaltungsgericht
allgemein und speziell zum Verwaltungsgericht Braunschweig finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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