Sozialgericht Aachen
Sozialgericht Aachen
Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht SG
Theaterstrasse 35 - 39
52062 Aachen
Telefon: (0241) 401025 - 0
Telefax: (0241) 401025 – 99
E-Mail: poststelle@sgac.nrw.de
Internet: www.sg-aachen.nrw.de
Präsidentin des SG Cornelia Kriebel
Aachen ist kreisfreie Kurstadt im Regierungsbezirk Köln und die westlichste deutsche Großstadt
mit mehr als 250.000 Einwohnern.
Aachen beherbert fünf Gerichte. Dies sind das
Amts-,
Land-,
Arbeits-,
Sozial-
und das
Verwaltungsgericht Aachen.
Google Maps JavaScript API Example: Marker Drag Events
Das Sozialgericht bildet die erste Instanz innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit.
Seine Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Sozialgerichte sind nach § 51 SGG funktionell zuständig für Entscheidungen
in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten soweit diese Angelegenheiten der Sozialversicherung
(zB. Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung) sowie der privaten Pflegeversicherung
und der Arbeitsförderung das heißt der Aufgaben des Arbeitsamts (Bundesagentur für Arbeit). Weiter sind die Sozialgerichte
zuständig für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II),
des sozialen Entschädigungsrechts, in Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsrechts, und unter anderem bei der
Feststellung von Behinderungen und bei anderen Feststellungen nach § 69 SGB IX. Zuständigkeitsbesonderheiten bestehen noch in Bremen.
Darüber hinaus sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit funktionell zuständig für Entscheidungen in privatrechtliche
Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, der sozialen und der privaten Pflegeversicherung. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich in der Regel nach dem Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort oder
Beschäftigungsort des Klägers, kann jedoch bei Klage von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts abweichen.
Die Spruchkörper des Sozialgerichts heißen Kammern und sind regelmäßig mit einem Berufsrichter und zwei
ehrenamtlichen Richtern besetzt (§ 12 SGG). Nach dem Sozialgerichtsgesetz sind jeweils besondere Kammern
für die Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, für das Recht der schwerbehinderten
Menschen, das soziale Entschädigungsrecht (Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Opferentschädigung u. ä.),
Kassenarztrecht (Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten, Psychotherapeuten und Vertragszahnärzten
sowie deren Vereinigungen) zu bilden (§ 10 SGG). Der vorsitzende Berufsrichter kann einfach gelagerte Fälle im
schriftlichen Verfahren durch Gerichtsbescheid allein entscheiden, der in seiner Wirkung einem Urteil gleichsteht
(§ 105 SGG)
Die Verfahrensvorschriften ähneln denen der Verwaltungsgerichtsordnung.
So gilt der Amtsermittlungsgrundsatz (kein Beibringungsgrundsatz wie im Zivilprozess und kein anwaltlicher Vertretungszwang. Das Verfahren ist für Versicherte, Sozialleistungsempfänger
Demgegenüber unterscheidet sich in der Regel die Verfahrensbeendigung. Anders als die Verwaltungsgerichte fällen
die Sozialgerichte in der Regel sogenannte Stuhlurteile, das Urteil wird also unmittelbar in der Sitzung verkündet.
Gegen Urteile des Sozialgerichts findet regelmäßig die Berufung zum Landessozialgericht statt.
Eine Ausnahme besteht für Urteile mit nur geringem Streitwert (Geldleistung bis zu 500 Euro). In
bestimmten Fällen ist die Sprungrevision zum Bundessozialgericht möglich. Berufungs- und Beschwerdeinstanz
des Sozialgerichts ist regelmäßig das Landessozialgericht. Revisionsgericht ist das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Sozialgericht
allgemein und speziell zum Sozialgericht Aachen finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
Achtung Hobbyfotographen: Sehen Sie auf dieser Seite kein Bild des Sozialgerichts Aachen oder haben Sie ein Besseres? Wir zahlen Ihnen EUR 15,00 für ein Bild des Sozialgerichts Aachen das wir hier veröffentlichen. Schreiben Sie uns eine Mail an info@borgelt.de.
Index
©
2012 Borgelt & Partner Rechtsanwälte




.