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In Deutschland bestehen 24 Oberlandesgerichte in den 16 Ländern. Am Sitz eines jeden Oberlandesgerichts ist nach der Bundesrechtsanwaltsordnung eine Rechtsanwaltskammer eingerichtet,
deren Mitglieder alle im Bezirk des Oberlandesgerichts zugelassenen Rechtsanwälte sind.
Bei den Oberlandesgerichten sind ferner die Generalstaatsanwaltschaften eingerichtet.
Das Oberlandesgericht steht im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof, in Familien- und Kindschaftssachen
zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof. Bei Strafsachen wird es als „Unteres Bundesgericht“ tätig. Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt die sachliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte. Die örtliche Zuständigkeit ergibt
sich aus den jeweiligen Verfahrensordnungen in Verbindung mit den landesrechtlichen Zuständigkeitsverordnungen.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Oberlandesgericht allgemein und speziell zum Oberlandesgericht Zweibrücken finden Sie ferner bei Wikipedia.
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