Landgericht Landshut
Landgericht Landshut
Bayern
Landgericht LG
Maximilianstrasse 22
84028 Landshut
Telefon: (0871) 84-0
Telefax: (0871) 84-440
E-Mail: poststelle@lg-la.bayern.de
Internet:
www.justiz.bayern.de/lg-landshut
Präsident Karl Woerle
Landshut ist mit rund 62.000 Einwohnern kreisfreie Stadt im Südosten Bayerns. Landshut ist Sitz der Regierung von Niederbayern und der gleichnamigen Gebietskörperschaft, des Bezirks Niederbayern. Des Weiteren ist die Stadt Verwaltungssitz des Landkreises Landshut.
Landshut beherbergt insgesamt vier Gerichte.Dies sind nebem dem
Landgericht Landshut,
das
Amtsgericht Landshut,
das Arbeitsgericht Landshut,
und das
Sozialgericht Landshut.
Der Bezirk des Landgerichts Landshut umfasst die Gebiete der Landkreise Dingolfing-Landau, Erding, Freising, Landshut, Rottal-Inn und der kreisfreien Stadt Landshut mit den Amtsgerichten in Eggenfelden, Erding, Freising, Landau a.d. Isar und Landshut.
Er reicht vom niederbayerischen Kernland mit vorwiegend ländlicher Struktur bis in den Großraum München.
Im Zuständigkeitsbereich leben rund 700.000 Einwohner.
Zu trauriger Berühmtheit gelangt das Gerichtsgebäude des Amtsgerichts
und Landgerichts im bayrischen Landshut zur Zeit. Ein Rentner erschoss am 7. April 2009 anläßlich des Termins in einer Erbschaftsstreitigkeit
seine Schwägerin, feuerte auf zwei weitere Menschen und erschoss sich anschließend selbst. Dies ist nicht die erste Bluttat
im Landshuter Gerichtsgebäude. 1992 erstach ein 52-Jähriger aus Wut über seine Unterhaltsverpflichtungen
die 51-jährige Rechtsanwältin seiner Ex-Frau.
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In Zivilsachen ist das Landgericht erstinstanzlich grundsätzlich für alle Verfahren mit einem
Streitwert
von über 5000 Euro zuständig, soweit sie nicht in Spezialgebieten wie
Mietsachen
und
Familiensachen
den Amtsgerichten übertragen wurden.
Außerdem sind sie unabhängig
vom
Streitwert
für alle Klagen zuständig, die Staatshaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen
fehlerhafter Kapitalmarktinformationen betreffen.
Seit einigen Jahren ist in erstinstanzlichen Zivilverfahren der originäre Einzelrichter eingeführt mit der Folge dass die Besetzung der Kammer mit drei Richtern zwischenzeitlich die Ausnahme ist. Soweit
die Zuständigkeit der Kammer nicht sachgebietsbezogen begründet wird, ist stets
der Einzelrichter zuständig.
Vor dem Landgericht besteht regelmäßig Anwaltszwang, mit der Folge, dass Parteien in mündlichen Verhandlungen keine Prozeßhandlungen vornehmen oder Erklärungen abgeben können und behandelt werden, als seien sie nicht erschienen.
Im Strafprozess erster Instanz ist das Landgericht grundsätzlich bei Verbrechen und schweren Vergehen,
ab einer Straferwartung
von vier Jahren Freiheitsstrafe zuständig. In Ausnahmefällen kann es auch bei weniger
schwerwiegenden Fällen angerufen werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung
besteht. Für besondere Straftatbestände wie Mord, Totschlag, Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie, Missbrauch ionisierender
Strahlen und andere Taten mit Todesfolge ist es als Schwurgericht zuständig.
In
Berufungsverfahren
der zweiten Instanz ist das Landgericht im Strafprozess bei
Berufungen
gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts zuständig. Außerdem ist das Landgericht
gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Beschwerdegericht zuständig. Im Zivilprozess ist das Landgericht als zweite Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der
Amtsgerichte zuständig, sofern nicht - wie etwa in Familiensachen - die
Oberlandesgerichte
zuständig sind.
In Deutschland existieren zur Zeit
116 Landgerichte,
bei denen jeweils auch die Staatsanwaltschaften angesiedelt sind.
Spruchkörper des Landgerichts sind die Kammern als Zivilkammern und
Kammern für Handelssachen sowie im Bereich des Strafrechts als kleine und große Strafkammern sowie
Strafvollstreckungskammern.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Landgericht
allgemein und speziell zum Landgericht Landshut finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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