Landesverfassungsgericht Dessau


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Landesverfassungsgericht Dessau
Sachsen-Anhalt
Landesverfassungsgericht LVerfG
Willy-Lohmann-Strasse 29
06844 Dessau
Telefon: (0340) 202-1450
Telefax: (0340) 202-1560
E-Mail:
Internet:
Präsident Dr. Gerd Heinrich Kemper

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Landesverfassungsgerichte regeln landesverfassungsrechtliche Angelegenheiten in den Bundesländern.

Ausdrücklich als Verfassungsgericht (VerfG) werden die Gerichte in Brandenburg und Hamburg bezeichnet. In den Ländern Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen heißt das Gericht Verfassungsgerichtshof (VerfGH). Als Staatsgerichtshof (StGH) wird das Landesverfassungsgericht bezeichnet in Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Niedersachsen. Die treffenste Bezeichnung als Landesverfassungsgericht (LVerfG) haben Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gewählt. Das Amtsgericht ist in Verfahren des Zivilrechts und des Strafrechts zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000 Euro. Unabhängig vom Streitwert ist das Amtsgericht unter anderem in Mietsachen betreffend Wohnraum sowie für Scheidungen und sonstige Familiensachen zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nicht in allen Fällen Anwaltszwang, jedoch ist grundsätzlich die Beiziehung eines Rechtsanwalts anzuraten.

Das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht, in Verfahren der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, in Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht z.B. zur Erteilung eines Erbscheins und als Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).

In Strafsachen wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.

Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk an. Ausnahmen bestehen nur bei besonders großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das Amtsgericht Düsseldorf oder das Amtsgericht Köln.

Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Landesverfassungsgericht allgemein und speziell zum Landesverfassungsgericht Dessau finden Sie ferner bei Wikipedia.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.


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