Landesverfassungsgericht Dessau
Landesverfassungsgericht Dessau
Sachsen-Anhalt
Landesverfassungsgericht LVerfG
Willy-Lohmann-Strasse 29
06844 Dessau
Telefon: (0340) 202-1450
Telefax: (0340) 202-1560
E-Mail:
Internet:
Präsident Dr. Gerd Heinrich Kemper
Google Maps JavaScript API Example: Marker Drag Events
Landesverfassungsgerichte regeln landesverfassungsrechtliche Angelegenheiten in den Bundesländern.
Ausdrücklich als Verfassungsgericht (VerfG) werden die Gerichte in
Brandenburg
und
Hamburg
bezeichnet. In den Ländern
Bayern,
Berlin,
Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz,
Saarland,
Sachsen
und
Thüringen heißt das Gericht Verfassungsgerichtshof (VerfGH). Als Staatsgerichtshof (StGH) wird das Landesverfassungsgericht bezeichnet in
Baden-Württemberg,
Bremen,
Hessen und
Niedersachsen. Die treffenste Bezeichnung als Landesverfassungsgericht (LVerfG) haben Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein gewählt.
Das Amtsgericht ist in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000 Euro. Unabhängig vom
Streitwert ist das Amtsgericht unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nicht in allen Fällen
Anwaltszwang, jedoch ist grundsätzlich die Beiziehung eines Rechtsanwalts anzuraten.
Das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht, in Verfahren der
Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk an. Ausnahmen bestehen nur bei besonders großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das Amtsgericht Düsseldorf oder das Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Landesverfassungsgericht
allgemein und speziell zum Landesverfassungsgericht Dessau finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
Achtung Hobbyfotographen: Sehen Sie auf dieser Seite kein Bild des Landesverfassungsgerichts Dessau oder haben Sie ein Besseres? Wir zahlen Ihnen EUR 15,00 für ein Bild des Landesverfassungsgerichts Dessau das wir hier veröffentlichen. Schreiben Sie uns eine Mail an info@borgelt.de.
Index
©
2012 Borgelt & Partner Rechtsanwälte



.