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In der Bundesrepublik existieren zur Zeit
18 Landesarbeitsgerichte die 103 Arbeitsgerichten vorstehen.
Das Landesarbeitsgericht ist regelmäßig
Berufungs-
oder Beschwerde-Gericht im Rechtszug der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den
erstinstanzlichen Urteilen und Beschlüssen des Arbeitsgerichtes auf dem Gebiet des
Arbeitsrechts.
Gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts
ist als Rechtsmittel die
Revision
oder bei Beschlüssen die Rechtsbeschwerde zum
Bundesarbeitsgericht
in Erfurt möglich.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Landesarbeitsgericht allgemein und speziell zum Landesarbeitsgericht Erfurt finden Sie ferner bei Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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