Finanzgericht Münster
Finanzgericht Münster
Nordrhein-Westfalen
Finanzgericht FG
Warendorfer Strasse 70
48145 Muenster
Telefon: (0251) 3784-0
Telefax: (0251) 3784-100
E-Mail: poststelle@fg-muenster.nrw.de
Internet: www.fg-muenster.nrw.de
Präsident Johannes Haferkamp
Münster ist kreisfreie Stadt in Westfalen und Sitz des gleichnamigen Regierungsbezirks. Derzeit leben in
Münster rund 270.000 Einwohner und weitere 48.000 Studenten.
Münster beherbergt acht Gerichte. Dies sind das
Amtsgericht Münster,
Landgericht Münster,
Arbeitsgericht Münster,
Sozialgericht Münster,
Finanzgericht Münster,
Verwaltungsgericht Münster,
Oberverwaltungsgericht Münster
und der
Verfassungsgerichtshof NRW.
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Das Finanzgericht ist in Deutschland erstinstanzlich für den Rechtsweg in
finanzgerichtlichen Streitigkeiten zuständig.
Das Finanzgericht entscheidet mit einem Spruchkörper von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern.
In einfach gelagerten Fällen kann die Entscheidung einem alleine entscheidenden Richter übertragen werden.
Gegen die Urteile des Finanzgerichtes gibt es wegen des in der Finanzgerichtsbarkeit nur zweistufigen Gerichtsaufbaus als einzig
zulässiges Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH). Gegen andere Entscheidungen des
Finanzgerichtes besteht die Möglichkeit der Beschwerde zum
Bundesfinanzhof (BFH).
In 14 Bundesländern gibt es mindestens ein Finanzgericht, Berlin und Brandenburg haben seit dem 1. Januar 2007
ein gemeinsames
Finanzgericht in Cottbus.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Finanzgericht
allgemein und speziell zum Finanzgericht Münster finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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