Finanzgericht München


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Finanzgericht München
Bayern
Finanzgericht FG
Ismaninger Strasse 95
81675 Muenchen
Telefon: (089) 92989-0
Telefax: (089) 92989-300
E-Mail: poststelle@fg-m.bayern.de
Internet:
Präsident Dr. Michael Wolf

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München (Bairisch: Minga) ist als Landeshauptstadt und mit rund 1,3 Millionen Einwohnern gleichzeitig größte Stadt des Freistaates Bayern und drittgrößte Stadt Deutschlands. München ist die Stadt mit den meisten eigenständigen Gerichten und Gerichtsgebäuden zu denen allein zwei eigenständige Landgerichte und zwei Bundesgerichte gehören. München beherbergt folgende Gerichte: Amtsgericht, Landgericht I und II-, Oberlandesgericht, Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Sozialgericht, Landessozialgericht, Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bayerischer Staatsgerichtshof, Finanzgericht, Bundesfinanzhof und das Bundespatentgericht.



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Das Finanzgericht ist in Deutschland erstinstanzlich für den Rechtsweg in finanzgerichtlichen Streitigkeiten zuständig.

Das Finanzgericht entscheidet mit einem Spruchkörper von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. In einfach gelagerten Fällen kann die Entscheidung einem alleine entscheidenden Richter übertragen werden.

Gegen die Urteile des Finanzgerichtes gibt es wegen des in der Finanzgerichtsbarkeit nur zweistufigen Gerichtsaufbaus als einzig zulässiges Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH). Gegen andere Entscheidungen des Finanzgerichtes besteht die Möglichkeit der Beschwerde zum Bundesfinanzhof (BFH).

In 14 Bundesländern gibt es mindestens ein Finanzgericht, Berlin und Brandenburg haben seit dem 1. Januar 2007 ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus.

Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Finanzgericht allgemein und speziell zum Finanzgericht München finden Sie ferner bei Wikipedia.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.


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