Finanzgericht Köln


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Finanzgericht Köln
Nordrhein-Westfalen
Finanzgericht FG
Appellhofplatz
50667 Köln
Telefon: (0221) 2066-0
Telefax: (0221) 2066-420
E-Mail: verwaltung@fg-koeln.nrw.de
Internet: www.fg-koeln.nrw.de
Präsident Dr. Juergen Schmidt-Troje

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Köln ist mit rund 1 Mio Einwohnern nach Einwohnern und Fläche die viertgrößte Stadt Deutschlands sowie die größte Stadt Nordrhein-Westfalens.

Köln beherbergt acht Gerichte. Dies sind das Amts-, Land-, Oberlandes-, Arbeits-, Landesarbeits-, Sozial-, Finanz- und das Verwaltungsgericht.



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Das Finanzgericht ist in Deutschland erstinstanzlich für den Rechtsweg in finanzgerichtlichen Streitigkeiten zuständig.

Das Finanzgericht entscheidet mit einem Spruchkörper von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. In einfach gelagerten Fällen kann die Entscheidung einem alleine entscheidenden Richter übertragen werden.

Gegen die Urteile des Finanzgerichtes gibt es wegen des in der Finanzgerichtsbarkeit nur zweistufigen Gerichtsaufbaus als einzig zulässiges Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH). Gegen andere Entscheidungen des Finanzgerichtes besteht die Möglichkeit der Beschwerde zum Bundesfinanzhof (BFH).

In 14 Bundesländern gibt es mindestens ein Finanzgericht, Berlin und Brandenburg haben seit dem 1. Januar 2007 ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus.

Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Finanzgericht allgemein und speziell zum Finanzgericht Köln finden Sie ferner bei Wikipedia.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.


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