Finanzgericht Karlsruhe


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Finanzgericht Karlsruhe
Baden-Württemberg
Finanzgericht FG
Moltkestrasse 80
76133 Karlsruhe
Telefon: (0721) 926-0
Telefax: (0721) 926-3559
E-Mail: Poststelle@fgkarlsruhe.justiz.bwl.de
Internet: www.fg-baden-wuerttemberg.de
Präsident Dr. Hans-Peter Korte

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Das Finanzgericht ist in Deutschland erstinstanzlich für den Rechtsweg in finanzgerichtlichen Streitigkeiten zuständig.

Das Finanzgericht entscheidet mit einem Spruchkörper von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. In einfach gelagerten Fällen kann die Entscheidung einem alleine entscheidenden Richter übertragen werden.

Gegen die Urteile des Finanzgerichtes gibt es wegen des in der Finanzgerichtsbarkeit nur zweistufigen Gerichtsaufbaus als einzig zulässiges Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH). Gegen andere Entscheidungen des Finanzgerichtes besteht die Möglichkeit der Beschwerde zum Bundesfinanzhof (BFH).

In 14 Bundesländern gibt es mindestens ein Finanzgericht, Berlin und Brandenburg haben seit dem 1. Januar 2007 ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus.

Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Finanzgericht allgemein und speziell zum Finanzgericht Karlsruhe finden Sie ferner bei Wikipedia.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.


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