Arbeitsgericht Mönchengladbach
Arbeitsgericht Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgericht ArbG
Hohenzollernstrasse 155
41061 Moenchengladbach
Telefon: (02161) 276-0
Telefax: (02161) 276-768
E-Mail: poststelle@arbg-moenchengladbach.nrw.de
Internet: www.arbg-moenchengladbach.nrw.de
Direktorin Anette Klempt
Mönchengladbach ist kreisfreie Stadt am Niederrhein zwischen Roermond (Niederlande) und Düsseldorf und gehört mit
rund 265.000 Einwohnern als größte Stadt am linken Niederrhein zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Mönchenglabach beherbergt vier
Gerichte. Dies sind das
Amtsgericht Mönchengladbach,
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheyd,
Landgericht Mönchengladbach
und das
Arbeitsgericht Mönchengladbach.
Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich in der Regel nach dem Ort der Arbeitsleistung oder dem
Sitz der beklagten Partei. Das Arbeitsgericht Mönchengladbach ist zuständig für die Städte Mönchengladbach, Grevenbroich,
Jüchen und Korschenbroich.
Das Arbeitsgericht Mönchengladbach hat ferner einen ständigen Gerichtstag in Neuss eingerichtet der Arbeitsrechtssachen
für den Zuständigkeitsbericht des Kreises Neuss mit Ausnahme der Gemeinden Grevenbroich, Jüchen und Korschenbroich abdeckt.
Die Geschäftsverteilung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach sieht sechs eingerichtete Kammern vor, die zur Zeit (2008) wie folgt besetzt sind
1. Kammer, Vorsitzender: Richter am Arbeitsgericht Mostardt
2. Kammer, Vorsitzende: Richterin am Arbeitsgericht Keil
3. Kammer, Vorsitzende: Direktorin des Arbeitsgerichts Klempt
4. Kammer, Vorsitzende: Richterin am Arbeitsgericht Gruben-Braun
5. Kammer, Vorsitzender: Richter am Arbeitsgericht Blömker
7. Kammer, Vorsitzender: Richter am Arbeitsgericht Dr. Clemens
Die Berufungsinstanz für das Arbeitsgericht Mönchengladbach befindet sich beim
Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
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Das Arbeitsgericht ist zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber sowie für Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten können dabei auch Gegenstände sein, die nicht unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung gebracht werden. Dazu zählen auch Darlehn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder unerlaubte Handlungen mit Bezügen zum Arbeitsverhältnis. Diese Verhältnisse werden durch das
Arbeitsrecht
bestimmt.
Zu den häufigsten Verfahren vor den Arbeitsgerichten zählen, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Krise, die
Kündigungsschutzklagen
. Diese sind sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber von besonderer Bedeutung, da sie einerseits die Existenzsicherung betreffen, andererseits für Arbeitgeber häufig unkalkulierbar und unerwartet hohe wirtschaftliche Risiken bergen.
Der Spruchkörper des Arbeitsgerichts ist die Kammer. Sie entscheidet mit einem Berufsrichter und zwei
ehrenamtlichen Richtern, die sich häufig aus Interessenverbänden von Arbeitgebern und Gewerkschaften zusammensetzen.
Das arbeitsgerichtliche Verfahren sieht als Besonderheit einen gesonderten zwingenden Gütetermin vor, bei dem der kammervorsitzende Richter den Sachverhalt erörtert und häufig eine vorläufige Einschätzung geben kann.
Damit wird den Prozeßparteien Gelegenheit gegeben bereits zu Beginn des Verfahrens mit richterlicher
Hilfe eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Auf diesem Weg kann ein Großteil der arbeitsrechtlichen
Verfahren, insbesondere bei
Kündigung
durch Zahlung einer
Abfindung, Aufschub des Kündigungstermins, Freistellungen oder der Vereinbarung sonstiger Regelungen zum Ausschied beigelegt werden.
Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich grundsätzlich auch allein vertreten.
Aufgrund der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und der Spezialmaterie des
Arbeitsrechts
ist die Hinzuziehung eines
Fachanwalts für Arbeitsrecht
gleichwohl dringendst anzuraten.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Arbeitsgericht
allgemein und speziell zum Arbeitsgericht Mönchengladbach finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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