Arbeitsgericht Emden
Arbeitsgericht Emden
Niedersachsen
Arbeitsgericht ArbG
Schweckendiekplatz 2
26721 Emden
Telefon: (04921) 951-700
Telefax: (04921) 951-750
E-Mail: poststelle@arbg-emden.niedersachsen.de
Internet:
Direktor Joachim Thoene
Emden beherbergt eines der 15 Arbeitsgerichte in Niedersachen welches dem LAG Hannover untersteht.
Es ist zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten aus der kreisfreien Stadt Emden und die Landkreise
Aurich und Leer. Das aus drei Richtern bestehende Gericht ist Anfang 2007 aus dem früheren 100 meter
links liegenden Gebäude An der Delft 29 umgezogen. Dabei haben sich neben der Adresse auch die
Telefon- und Telefaxnummern geändert.
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Das Arbeitsgericht ist zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber sowie für Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten können dabei auch Gegenstände sein, die nicht unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung gebracht werden. Dazu zählen auch Darlehn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder unerlaubte Handlungen mit Bezügen zum Arbeitsverhältnis. Diese Verhältnisse werden durch das
Arbeitsrecht
bestimmt.
Zu den häufigsten Verfahren vor den Arbeitsgerichten zählen, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Krise, die
Kündigungsschutzklagen
. Diese sind sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber von besonderer Bedeutung, da sie einerseits die Existenzsicherung betreffen, andererseits für Arbeitgeber häufig unkalkulierbar und unerwartet hohe wirtschaftliche Risiken bergen.
Der Spruchkörper des Arbeitsgerichts ist die Kammer. Sie entscheidet mit einem Berufsrichter und zwei
ehrenamtlichen Richtern, die sich häufig aus Interessenverbänden von Arbeitgebern und Gewerkschaften zusammensetzen.
Das arbeitsgerichtliche Verfahren sieht als Besonderheit einen gesonderten zwingenden Gütetermin vor, bei dem der kammervorsitzende Richter den Sachverhalt erörtert und häufig eine vorläufige Einschätzung geben kann.
Damit wird den Prozeßparteien Gelegenheit gegeben bereits zu Beginn des Verfahrens mit richterlicher
Hilfe eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Auf diesem Weg kann ein Großteil der arbeitsrechtlichen
Verfahren, insbesondere bei
Kündigung
durch Zahlung einer
Abfindung, Aufschub des Kündigungstermins, Freistellungen oder der Vereinbarung sonstiger Regelungen zum Ausschied beigelegt werden.
Vor dem Arbeitsgericht besteht kein
Anwaltszwang. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich grundsätzlich auch allein vertreten.
Aufgrund der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und der Spezialmaterie des
Arbeitsrechts
ist die Hinzuziehung eines
Fachanwalts für Arbeitsrecht
gleichwohl dringendst anzuraten.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Arbeitsgericht
allgemein und speziell zum Arbeitsgericht Emden finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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