Arbeitsgericht Düsseldorf


Arbeitsgericht Düsseldorf - Anwalt Rechtsanwalt Fachanwalt

Arbeitsgericht Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgericht ArbG
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Duesseldorf
Telefon: (0211) 7770-0
Telefax: (0211) 7770-2299
E-Mail: poststelle@arbg-duesseldorf.nrw.de
Internet:www.arbg-duesseldorf.nrw.de
Direktorin Sabine Dauch

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Düsseldorf bildet als Landeshauptstadt mit rund 580.000 Einwohnern das politische Zentrum des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und beherbergt acht Gerichte. Dies sind das Amts-, Land-, Oberlandes-, Arbeits-, Landesarbeits-, Sozial-, Finanz- und das Verwaltungsgericht.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf ist eines von neun Arbeitsgerichten im Bereich des Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Es liegt in einem Nachbargebäude des Düsseldorfer Hauptbahnhofs am rückseitigen Ausgang zum Berta-von-Suttner Platz in dem ebenso das Landesarbeits-
gericht Düsseldorf
, das Sozialgericht Düsseldorf und das Finanzgericht Düsseldorf untergebracht ist. Parkplätze stehen in dem ebenso zum Bahnhof gehörenden Parkhaus, das sowohl über die Willi Becker Allee als auch über die Ludwig Erhard Allee erreichbar ist, zur Verfügung.

Örtlich ist das Arbeitsgericht Düsseldorf für das Gebiet der Stadt Düsseldorf und des Kreises Mettmann, jedoch ohne die Gemeinden Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath zuständig. Beim Arbeitsgericht sind 14 Arbeitsrichter in 13 Kammern und 2 Hilfskammern tätig.

Die Internetpräsenz des Arbeitsgerichts bietet über das Telefonverzeichnis und die Geschäftsverteilung die Möglichkeit Terminsmitteilungen per E-Mail anhand von Aktenzeichen abzurufen.

Borgelt & Partner Rechtsanwälte bieten Terminsvertretungen für Kollegen in Untervollmacht vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf.

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Das Arbeitsgericht ist zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten können dabei auch Gegenstände sein, die nicht unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung gebracht werden. Dazu zählen auch Darlehn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder unerlaubte Handlungen mit Bezügen zum Arbeitsverhältnis. Diese Verhältnisse werden durch das Arbeitsrecht bestimmt.

Zu den häufigsten Verfahren vor den Arbeitsgerichten zählen, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Krise, die Kündigungsschutzklagen . Diese sind sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber von besonderer Bedeutung, da sie einerseits die Existenzsicherung betreffen, andererseits für Arbeitgeber häufig unkalkulierbar und unerwartet hohe wirtschaftliche Risiken bergen.

Der Spruchkörper des Arbeitsgerichts ist die Kammer. Sie entscheidet mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, die sich häufig aus Interessenverbänden von Arbeitgebern und Gewerkschaften zusammensetzen.

Das arbeitsgerichtliche Verfahren sieht als Besonderheit einen gesonderten zwingenden Gütetermin vor, bei dem der kammervorsitzende Richter den Sachverhalt erörtert und häufig eine vorläufige Einschätzung geben kann. Damit wird den Prozeßparteien Gelegenheit gegeben bereits zu Beginn des Verfahrens mit richterlicher Hilfe eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Auf diesem Weg kann ein Großteil der arbeitsrechtlichen Verfahren, insbesondere bei Kündigung durch Zahlung einer Abfindung, Aufschub des Kündigungstermins, Freistellungen oder der Vereinbarung sonstiger Regelungen zum Ausschied beigelegt werden.

Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich grundsätzlich auch allein vertreten. Aufgrund der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und der Spezialmaterie des Arbeitsrechts ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gleichwohl dringendst anzuraten.

Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Arbeitsgericht allgemein und speziell zum Arbeitsgericht Düsseldorf finden Sie ferner bei Wikipedia.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.






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