Arbeitsgericht Crailsheim


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Arbeitsgericht Crailsheim
Baden-Würtemberg
Arbeitsgericht ArbG
Friedrichstrasse 16
74564 Crailsheim
Telefon: (07951) 9166-0
Telefax: (07951) 9166-99
E-Mail: poststelle-cr@lag.bwl.de
Internet: www.arbg-heilbronn.de
Örtliche Verwaltungsleiterin Emmy Mun

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Das Gerichtsgebäude der Crailsheimer Kammern des Arbeitsgerichts Heilbronn liegt an der Ecke Worthingtonstraße/Friedrichstraße direkt gegenüber dem Busbahnhof und wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Es ist mit allen Bussen, die den Busbahnhof anfahren, zu erreichen. Mit dem Auto erreicht man das Gericht über die Worthingtonstraße welche gleichzeitig die Bundesstraße 290 ist. Auf dem Busbahnhof direkt gegenüber dem Arbeitsgericht befinden sich ausreichende Kurzparkplätze.

Die auswärtigen Kammern Crailsheim sind zuständig für Arbeitssachen im Kreis Crailsheim, in dem östlichen Teil des Hohenlohekreises, dem Kreis Schwäbisch Hall und einem Teil des Main-Tauber-Kreises in erster Instanz. Es sind hier zwei Kammern eingerichtet. Gerichtstage werden ferner in Schwäbisch Hall im Landratsamt Am Markt 7 sowie im Amtsgericht Bad Mergentheim abgehalten.

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Das Arbeitsgericht ist zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten können dabei auch Gegenstände sein, die nicht unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung gebracht werden. Dazu zählen auch Darlehn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder unerlaubte Handlungen mit Bezügen zum Arbeitsverhältnis. Diese Verhältnisse werden durch das Arbeitsrecht bestimmt.

Zu den häufigsten Verfahren vor den Arbeitsgerichten zählen, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Krise, die Kündigungsschutzklagen . Diese sind sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber von besonderer Bedeutung, da sie einerseits die Existenzsicherung betreffen, andererseits für Arbeitgeber häufig unkalkulierbar und unerwartet hohe wirtschaftliche Risiken bergen.

Der Spruchkörper des Arbeitsgerichts ist die Kammer. Sie entscheidet mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, die sich häufig aus Interessenverbänden von Arbeitgebern und Gewerkschaften zusammensetzen.

Das arbeitsgerichtliche Verfahren sieht als Besonderheit einen gesonderten zwingenden Gütetermin vor, bei dem der kammervorsitzende Richter den Sachverhalt erörtert und häufig eine vorläufige Einschätzung geben kann. Damit wird den Prozeßparteien Gelegenheit gegeben bereits zu Beginn des Verfahrens mit richterlicher Hilfe eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Auf diesem Weg kann ein Großteil der arbeitsrechtlichen Verfahren, insbesondere bei Kündigung durch Zahlung einer Abfindung, Aufschub des Kündigungstermins, Freistellungen oder der Vereinbarung sonstiger Regelungen zum Ausschied beigelegt werden.

Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich grundsätzlich auch allein vertreten. Aufgrund der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und der Spezialmaterie des Arbeitsrechts ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gleichwohl dringendst anzuraten.

Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Arbeitsgericht allgemein und speziell zum Arbeitsgericht Crailsheim finden Sie ferner bei Wikipedia.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.


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