Amtsgericht Stadthagen
Amtsgericht Stadthagen
Niedersachsen
Amtsgericht AG
Enzer Strasse 12
31655 Stadthagen
Telefon: (05721) 786-0
Telefax: (05721) 786-79
E-Mail: poststelle@ag-sth.niedersachsen.de
Internet: www.amtsgericht-stadthagen.de
Direktorin Gudrun van Lessen
Stadthagen ist mit rund 22.000 Einwohnern die Kreisstadt des Landkreises Schaumburg in Niedersachsen,
ca. 40 km westlich von Hannover.
Das
Amtsgericht Stadthagen
ist dem
Landgericht Bückeburg
zugehörig und liegt damit im Bezirk des
Oberlandesgerichts Celle.
Zum Landgerichtsbezirk gehören neben dem
Amtsgericht Stadthagen
das
Amtsgericht Bückeburg
und das
Amtsgericht Rinteln.
Das Amtsgericht Stadthagen ist örtlich zuständig für:
Stadt Stadthagen mit den Ortsteilen:
Enzen, Habichhorst-Blyinghausen, Hobbensen, Hörkamp-Langenbruch, Krebshagen,
Obernwöhren, Probsthagen, Reinsen, Reinsen-Remeringhausen, Stadthagen und Wendthagen-Ehlen.
Die Samtgemeinde Lindhorst mit den Mitgliedsgemeinden:
Beckedorf, Heuerßen (Heuerßen, Kobbensen), Lindhorst (Lindhorst, Ottensen, Schöttlingen)
und Lüdersfeld (Lüdersfeld, Vornhagen).
Die Samtgemeinde Nenndorf mit den Mitgliedsgemeinden:
Bad Nenndorf (Bad Nenndorf, Horsten, Riepen, Waltringhausen), Haste,
Hohnhorst (Hohnhorst, Ohndorf, Rehren A. R.) und Suthfeld (Helsinghausen, Kreuzriehe, Riehe).
Die Samtgemeinde Niedernwöhren mit den Mitgliedsgemeinden:
Lauenhagen (Hülshagen, Lauenhagen), Meerbeck (Kuckshagen, Meerbeck, Volksdorf), Niedernwöhren,
Nordsehl, Pollhagen und Wiedensahl.
Die Samtgemeinde Rodenberg mit den Mitgliedsgemeinden:
Apelern (Apelern, Groß Hegesdorf, Kleinhegesdorf, Lyhren, Reinsdorf, Soldorf), Hülsede (Hülsede, Meinsen,
Schmarrie), Lauenau (Feggendorf, Lauenau), Messenkamp (Altenhagen II, Messenkamp), Pohle und Stadt Rodenberg
(Algesdorf, Rodenberg).
Die Samtgemeinde Sachsenhagen mit den Mitgliedsgemeinden:
Auhagen (Auhagen, Düdinghausen), Hagenburg (Altenhagen, Hagenburg), Stadt Sachsenhagen
(Nienbrügge, Sachsenhagen) und Wölpinghausen (Bergkirchen, Schmalenbruch-Windhorn, Wiedenbrügge, Wölpinghausen).
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Stadthagen finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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