Amtsgericht Rottweil
Amtsgericht Rottweil
Baden-Württemberg
Amtsgericht AG
Königstrasse 29
78628 Rottweil
Telefon: (0741) 243-0
Telefax: (0741) 243-2345
E-Mail: poststelle@agrottweil.justiz.bwl.de
Internet: www.amtsgericht-rottweil.de/
Direktor Herbert Anderer
Zum Amtsgerichtsbezirk Rottweil gehören die Gemeinden Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen,
Eschbronn, Rottweil, Villingendorf, Wellendingen und Zimmern o.R. Weitere Zuständigkeiten bestehen
als Jugendschöffengericht für die Landkreise Freudenstadt, Rottweil und Tuttlingen, als
Schöffengericht für den Landkreis Rottweil und als Insolvenzgericht für die Landkreise
Freudenstadt, Rottweil und Tuttlingen sowie für Zwangsversteigerungen von Immobilien für den Landkreis Rottweil.
Eine Gerichtsbibliothek ist vorhanden und kann von Besuchern nach Absprache mit der Verwaltung
genutzt werden. Eine entgeltliche Kopiermöglichkeit besteht.
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen
Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem
Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Rottweil finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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