Amtsgericht Paderborn
Amtsgericht Paderborn
Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht AG
Am Bogen 2-4
33098 Paderborn
Telefon: (05251) 126-0
Telefax: (05251) 126-360
E-Mail: verwaltung@ag-paderborn.nrw.de
Internet: www.ag-paderborn.nrw.de
Paderborn ist mit rund 140.000 Einwohnern Kreisstadt des Kreises Paderborn und
beherbergt drei Gerichte. Dies sind das
Amts-,
Land-
und
Arbeitsgericht Paderborn.
Das Amtsgericht Paderborn gehört zum Bezirk des
Landgerichts Paderborn
und damit zum
Oberlandesgericht Hamm.
Das Amtsgericht Paderborn ist zuständig für das Gebiet der Stadt Paderborn mit den Stadtbezirken Benhausen, Dahl, Elsen, Marienloh, Neuenbeken, Schloß Neuhaus/Sande, und Wewer
und Stadtteilen Talle, Stadtheide, Auf dem Dören, Kaukenberg, Auf der Lieth, Goldgrund, Südstadt, Riemekeviertel, Wilhelmshöhe, Lichtenfelde und An den Fischteichen.
Sowie ferner für die Gemeinden Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Lichtenau und Salzkotten.
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Paderborn finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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