Amtsgericht Osnabrück
Amtsgericht Osnabrück
Niedersachsen
Amtsgericht AG
Kollegienwall 29+31
49074 Osnabrück
Telefon: (0541) 315-0
Telefax: (0541) 315-6304
E-Mail: poststelle@ag-os.niedersachsen.de
Internet: www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
Präsident Gerfried Große Extermöring
Osnabrück ist mit mit etwa 163.020 Einwohnern zwischen Münster und Oldenburg an der Grenze zu
Nordrhein-Westfalen gelegene
kreisfreie Stadt in Niedersachsen. Osnabrück ist nach Hannover und Braunschweig die drittgrößte
Stadt Niedersachsens und bekannt durch den Autobauer Karmann.
Das Gebäude des Amtsgerichts befindet sich im rückwärtigen Teil des Landgerichtsgebäudes im Herzen der
Osnabrücker Innenstadt. Der Eingang des Amtsgerichts ist am Kollegienwall. Ein Parkhaus grenzt unmittelbar
an das Gerichtsgelände und ist ebenso über den Kollegienwall erreichbar.Der Nachtbriefkasten befindet
sich links am Haupteingang des Amtsgerichts. Das Internetangebot des Amtsgerichts enthält neben dem
Telefonverzeichnis die nötigsten Informationen.
Das Amtsgericht gehört zum Landgerichtsbezirk Osnabrück und damit zum Oberlandesgericht Oldenburg.
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen
Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem
Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Osnabrück finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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