Amtsgericht Neuss


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Amtsgericht Neuss
Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht AG
Breite Strasse 48
41460 Neuss
Telefon: (02131) 289-0
Telefax: (02131) 289-750
E-Mail: poststelle@ag-neuss.nrw.de
Internet: www.ag-neuss.nrw.de
Direktor Bernd Lottes

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Der Amtsgerichtsbezirk Neuss liegt innerhalb des Landgerichtsbezirkes Düsseldorf und gehört damit zum Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Amtsgericht Neuss ist neben dem Amtsgericht Düsseldorf, dem Amtsgericht Langenfeld, und dem Amtsgericht Ratingen, eines von vier im Landgerichtsbezirk Düsseldorf.

Das Gebiet umfaßt Neuss mit rund 151.500 Einwohner, Korschenbroich mit rund 33.500 Einwohnern, Dormagen mit rund 64.000 Einwohnern sowie Meerbusch mit 55.800 Einwohnern. Rollstuhlfahrer können den Eingang Grünstraße zu benutzen, der über den rückwärtigen Parkplatz zu erreichen ist.

Zur Zeit beschäftigt das Amtsgericht Neuss Zahl rund 300 Mitarbeiter, darunter 35 Richter und annähernd 40 Rechtspfleger.

Borgelt & Partner Rechtsanwälte bieten auf Anfrage Terminsvertretungen für Kollegen in Untervollmacht vor dem Amtsgericht Langenfeld.

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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.

Sie sind in Verfahren des Zivilrechts und des Strafrechts zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in Mietsachen betreffend Wohnraum sowie für Scheidungen und sonstige Familiensachen zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht z.B. zur Erteilung eines Erbscheins und als Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).

In Strafsachen wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.

Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das Amtsgericht Düsseldorf oder das Amtsgericht Köln.

Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht allgemein und speziell zum Amtsgericht Neuss finden Sie ferner bei Wikipedia.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.


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