Amtsgericht Moers
Amtsgericht Moers
Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht AG
Haagstrasse 7
47441 Moers
Telefon: (02841) 1806-0
Telefax: (02841) 1806-3014
E-Mail: poststelle@ag-moers.nrw.de
Internet: www.ag-moers.nrw.de
Direktorin Angela Glatz-Büscher
Moers ist mit rund 107.000 Einwohnern am unteren Niederrhein im Westen des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen gelegen.
Moers ist eine große kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Das Amtsgericht Moers ist zuständig für die Gebiete der Städte Moers mit den Ortsteilen
Moers-Mitte, Asberg, Scherpenberg, Hülsdonk, Hochstraß, Schwafheim, Vinn, Meerbeck,
Kapellen, Achterathsfeld, Achterathsheide, Bettenkamp, Holderberg, Vennikel, Hülshorst,
Rheinkamp, Siedlung Utfort, Repelen, Baerler Busch, Genend, Bornheim, Eick-West, Eick-Ost,
Eickerwiesen, Ring, Meerfeld, Muspasch, Rheim, Kohlenhuck, Dong, Eurotec und Tervoort
sowie Neukirchen-Vluyn mit den in die Ortsteile Neukirchen, Niep, Vluyn und Vluynbusch. In
Haftsachen, Schöffengerichtssachen und Jugendschöffengerichtssachen ist das Amtsgericht Moers auch für den Bezirk des
Amtsgericht Rheinberg.
Das
Amtsgericht Rheinberg
bearbeitet hingegen die Landwirtschaftssachen
auch aus dem Bezirk des Amtsgerichts Moers.
Das Amtsgericht Moers gehört zum Bezirk des
Landgericht Kleve
und damit in den Bezirk des
Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Im Amtsgerichtsgebäude befindet sich außerdem die auswärtige Strafkammer des
Landgericht Kleve.
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Moers finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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