Amtsgericht Ibbenbüren
Amtsgericht Ibbenbüren
Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht AG
Münsterstrasse 35
49477 Ibbenbüren
Telefon: (05451) 926-0
Telefax: (05451) 926-100
E-Mail: poststelle@ag-ibbenbueren.nrw.de
Internet: www.ag-ibbenbueren.nrw.de
Direktor Heinrich Windheuser
Ibbenbüren ist mit rund 51.000 Einwohnern größte Stadt im Tecklenburger Land
und zweitgrößte im westfälischen Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen.
Das Amtsgericht Ibbenbüren ist eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Münster und gehört damit
zum OLG-Bezirk Hamm.
Neben den Amtsgerichten
Rheine,
Steinfurt und
Tecklenburg ist es eines von vier Amtsgerichten im Kreis Steinfurt.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts umfasst die kreisangehörigen Städte Hörstel und Ibbenbüren
sowie die kreisangehörigen Gemeinden Hopsten, Mettingen, Recke und Saerbeck und ist somit zuständig
für rund 110.000 Einwohner. Zu Ibbenbüren gehören die Stadtteile Laggenbeck/Osterledde, Püsselbüren, Bockraden, Alstedde/Schafberg, Dickenberg, Lehen/Schierloh, Dörenthe und Uffeln.
Die Zuständigkeit für Mahnverfahren ist für den OLG-Bezirk Hamm und dem OLG-Bezirk Düsseldorf
dem Amtsgericht Hagen Zentrales Mahngericht zugewiesen. Die Insolvenzverfahren im gesamten Gerichtsbezirk des
Landgerichts Münster sind dem Amtsgericht Münster zugewiesen.
Das Gerichtsgebäude ist liegt im südlichen Stadtkern auf der die Stadt in Nord/Süd-Richtung durchschneidenden
Münsterstraße und ist von der A 30, Ausfahrt Ibbenbüren, Richtung Ortsmitte, nach ca zwei Kilometern
zu erreichen. Parkplätze befinden sich unmittelbar auf dem Gerichtsgelände. Das Gerichtsgebäude ist in wilhelminischem Stil aus traditionsreichem Ibbenbürener Sandstein und rotem Ziegeln errichtet stammt ursprünglich aus dem Jahr
1881. Das Grundbuchamt ist in einem Nebengebäude untergebracht.
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Ibbenbüren finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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