Amtsgericht Hamburg (Mitte)


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Amtsgericht Hamburg (Mitte)
Hamburg
Amtsgericht AG
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Telefon: (040) 42843-0
Telefax: (040) 42843-4318
E-Mail:
Internet:www.amtsgericht.hamburg.de
Hans-Dietrich Rzadtki

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Das Amtsgericht Hamburg gehört neben den Amtsgerichten in München und Köln zu den drei größten deutschen Amtsgerichten.

Das Amtsgericht Hamburg ist eines der Amtsgerichte in der Freien und Hansestadt Hamburg. Seine örtliche Zuständigkeit ist auf einen Teil Hamburgs beschränkt, woher die Bezeichnung des Amtsgerichts Hamburg-Mitte rührt. Hinsichtlich der Gerichtsverwaltung ist die Stellung dieses Amtsgerichts dadurch hervorgehoben, dass der Präsident des Amtsgerichts Hamburg auch die Dienstaufsicht hinsichtlich der übrigen sieben Amtsgerichte (sog. Stadtteilgerichte) mit insgesamt ca. 250 Richtern und 1450 Mitarbeitern hat. Dies sind die Amtsgerichte in Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek. Das Amtsgericht Hamburg ist auch zuständiges Gericht in Deutschland für Piraterieakte, insbesondere wenn deutsche Rechtsgüter betroffen sind. Dem Amtsgericht Hamburg übergeordnet ist das Landgericht Hamburg und das Hanseatisches Oberlandesgericht .

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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.

Sie sind in Verfahren des Zivilrechts und des Strafrechts zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in Mietsachen betreffend Wohnraum sowie für Scheidungen und sonstige Familiensachen zuständig.

Sobald zivilrechtliche Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen rühren oder auch nur gegenüber dem eigenen Arbeitgeber/-nehmer geltend zu machen sind, handelt es sich in der Regel um Arbeitsrecht, dass ausschließlich vor den Arbeitsgerichten verhandelt wird. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht z.B. zur Erteilung eines Erbscheins und als Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).

In Strafsachen wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.

Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das Amtsgericht Düsseldorf oder das Amtsgericht Köln.

Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht allgemein und speziell zum Amtsgericht Hamburg (Mitte) finden Sie ferner bei Wikipedia.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.






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