Amtsgericht Germersheim
Amtsgericht Germersheim
Rheinland-Pfalz
Amtsgericht AG
Gerichtsstrasse 6
76726 Germersheim
Telefon: (07274) 952-0
Telefax: (07274) 952-239
E-Mail: agger@zw.jm.rlp.de
Internet: www.agger.justiz.rlp.de
Direktorin Ulrike Mueller-Rospert
Bei Anfahrt mit dem PKW ist sowohl von Norden (Ludwigshafen/Rhein) als auch von Süden (Karlsruhe)
die Ausfahrt Germersheim-Mitte zu nehmen. Der Beschilderung Germersheim folgt man bis zum Ortseingangsschild.
Danach geradeaus bis zur zweiten Linksabbiegerspur, dort links abbiegen. Nach ca. 300 Metern kommt eine
vorfahrtsberechtigte Straße. Diese überqueren und halblinks in die gegenüberliegende Fischerstraße einbiegen.
Am Ende der Fischerstraße macht die Fahrbahn eine 180-Grad Kurve. Das Gebäude am Ende das Bogens ist das
Amtsgericht. Vom Bahnhof Germersheim aus ist das Amtsgericht in ca. 10 Gehminuten zu erreichen.
Der Eingang befindet sich an der rechten Seite des Gebäudes in der Gerichtsstraße. Das Gerichtsgebäude,
dessen Geschickte auf das Jahr 1853 zurück geht, als der hintere Teil als Polizeigefängnis errichtet wurde,
besteht in seiner jetzigen Form seit 1983. Zum Amtsgerichtsbezirk Germersheim gehören die politischen
Gemeinden Germersheim, Sondernheim, Bellheim, Freisbach, Hördt, Knittelsheim, Kuhardt, Leimersheim,
Lingenfeld, Lustadt, Ottersheim, Rülzheim, Schwegenheim, Weingarten, Westheim und Zeiskam.
Das Amtsgericht gehört zum Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz und damit zum OLG Zweibrücken.
Insgesamt sind beim Amtsgericht Germesheim 38 Mitarbeiter, davon 4 Richter und 5 Rechtspfleger beschäftigt.
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen
Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem
Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Germersheim finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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