Amtsgericht Friedberg
Amtsgericht Friedberg
Hessen
Amtsgericht AG
Homburger Strasse 18
61169 Friedberg (Hessen)
Telefon: (06031) 603-0
Telefax: (06031) 603-157
E-Mail: verwaltung@ag-friedberg.justiz.hessen.de
Internet: www.ag-friedberg.justiz.hessen.de
Direktor Oskar Tritt
Friedberg gelegen an der A5 zwischen Frankfurt Main und Gießen hat als Kreisstadt des Wetteraukreises
rund 30.000 Einwohner. Anfang des 19. Jahrhunderts befand sich das Gerichtsgebäude der Stadt Friedberg
an der nahe gelegenen Kaiserstraße. Das Gebäude wurde 1878 abgerissen und an gleicher Stelle durch ein
neues Gerichtsgebäude ersetzt welches seit 1880 das Amtsgericht Friedberg beherbergte.
Das heutige
Amtsgerichtsgebäudes an der Homburger Straße – ein nach damaligen architektonischen Vorstellungen
moderner Zweckbau – wurde am 24. März 1965 eingeweiht und erhielt ein Erweiterungsgebäude welches
im September 1987 mit neuem Büro- und Sitzungstrakt eingeweiht wurde.
Das Amtsgericht Friedberg
verfügt heute über etwa 100 mit moderner EDV ausgestattete Arbeitsplätze. Der Bezirk des Amtsgerichts
Friedberg umfasst die Städte und Gemeinden Bad Nauheim, Butzbach, Florstadt, Friedberg, Münzenberg,
Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim (Wetterau), Rockenberg, Rosbach vor der Höhe, Wölfersheim und Wöllstadt.
Es ist zuständig in Insolvenzsachen und Registersachen sowie für die Führung des Handelsregisters die
Amtsgerichtsbezirke Büdingen, Friedberg (Hessen) und Nidda. Friedberg gehört zum Landgerichtsbezirk
Gießen und damit zum OLG Frankfurt / Main. Die Internetseite enthält neben dem Geschäftsverteilungsplan
und allgemeinen Informationen wie der Wegbeschreibung und sogar Luftbildern nützliche Formulare und Broschüren.
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen
Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem
Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Friedberg finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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