Amtsgericht Essen
Amtsgericht Essen
Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht AG
Zweigertstrasse 52
45130 Essen
Telefon: (0201) 803-0
Telefax: (0201) 803-2910
E-Mail: verwaltung@ag-essen.nrw.de
Internet: www.ag-essen.nrw.de
Präsident Hans-Joachim Koschmieder
Essen liegt im Zentrum des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen. Die kreisfreie Stadt gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf und zählt mit knapp 583.000 Einwohnern zu den größten deutschen Städten.
Essen beherbergt sechs Gerichte. Dies sind das
Amtsgericht Essen,
Amtsgericht Essen-Steele,
Amtsgericht Essen-Borbeck,
das
Land-,
Arbeits-
und
Landessozialgericht.
Das Amtsgericht Essen ist örtlich zuständig für das Stadtgebiet Essen mit Ausnahme der Zuständigkeitsbezirke der Amtsgerichte Steele und Borbeck.
Das Amtsgericht Essen-Steele ist zuständig für die Stadtteile Burgaltendorf, Byfang, Freisenbruch, Horst, Kray,
Kupferdreh, Leithe, Steele, Überruhr-Hinsel, Überruhr-Holthausen. Das Amtsgericht Essen-Borbeck ist zuständig für StadtteileBedingrade, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Dellwig,
Frintrop, Gerschede, Schönebeck und Vogelheim.
Das Amtsgericht Essen untersteht dem Landgericht Essen
und gehört damit zum
Oberlandesgericht Hamm.
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Essen finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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