Amtsgericht Essen


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Amtsgericht Essen
Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht AG
Zweigertstrasse 52
45130 Essen
Telefon: (0201) 803-0
Telefax: (0201) 803-2910
E-Mail: verwaltung@ag-essen.nrw.de
Internet: www.ag-essen.nrw.de
Präsident Hans-Joachim Koschmieder

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Essen liegt im Zentrum des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen. Die kreisfreie Stadt gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf und zählt mit knapp 583.000 Einwohnern zu den größten deutschen Städten. Essen beherbergt sechs Gerichte. Dies sind das Amtsgericht Essen, Amtsgericht Essen-Steele, Amtsgericht Essen-Borbeck, das Land-, Arbeits- und Landessozialgericht.

Das Amtsgericht Essen ist örtlich zuständig für das Stadtgebiet Essen mit Ausnahme der Zuständigkeitsbezirke der Amtsgerichte Steele und Borbeck. Das Amtsgericht Essen-Steele ist zuständig für die Stadtteile Burgaltendorf, Byfang, Freisenbruch, Horst, Kray, Kupferdreh, Leithe, Steele, Überruhr-Hinsel, Überruhr-Holthausen. Das Amtsgericht Essen-Borbeck ist zuständig für StadtteileBedingrade, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Dellwig, Frintrop, Gerschede, Schönebeck und Vogelheim.

Das Amtsgericht Essen untersteht dem Landgericht Essen und gehört damit zum Oberlandesgericht Hamm.

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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.

Sie sind in Verfahren des Zivilrechts und des Strafrechts zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in Mietsachen betreffend Wohnraum sowie für Scheidungen und sonstige Familiensachen zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht z.B. zur Erteilung eines Erbscheins und als Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).

In Strafsachen wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.

Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das Amtsgericht Düsseldorf oder das Amtsgericht Köln.

Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht allgemein und speziell zum Amtsgericht Essen finden Sie ferner bei Wikipedia.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.


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