Amtsgericht Darmstadt
Amtsgericht Darmstadt
Hessen
Amtsgericht AG
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt
Telefon: (06151) 992-0
Telefax: (06151) 992-5050
E-Mail:
Internet: www.ag-darmstadt.justiz.hessen.de
Präsident Werner Erbrecht
Das im Jahr 1905 erichtete, heute als Justizgebäude B bezeichnete Hauptgebäude des Amtsgerichts ist mit
einer Brücke unmittelbar mit dem Landgericht Darmstadt verbunden, das den Mathildenplatz nördlich begrenzt.
Die Eingangshalle des Amtsgerichts der sogenannte Lichthof beherbergt ein imposantes Treppenhaus. Seit 2004
bis Mitte 2005 wurden die Fassaden und das Dach des Amtsgerichtsgebäude B aufwendig saniert. Ab 2008 ist
auch die Innensanierung des historischen Gebäudes vorgesehen. Das Amtsgericht Darmstadt beschäftigt rund
350 Mitarbeiter, davon 41 Richter, 52 Rechtspfleger. Angrenzend an die bestehenden Justizgebäude liegt
der Erweiterungsbau als Justizgebäude D dort sind weitere Abteilungen des Amts- und Landgerichts sowie
die Staatsanwaltschaft untergebracht.
Die Zivilsenate des Oberlandesgerichts Frankfurt mit Sitz in Darmstadt, die bisher in erheblicher
Entfernung von Amts- und
Landgericht untergebracht sind, sollen im Rahmen eines II. Bauabschnitts in einem weiteren Erweiterungsbau
integriert werden.
Das Amtsgericht Darmstadt beschäftigt rund 350 Mitarbeiter, davon 41 Richter,
52 Rechtspfleger.Das Amtsgericht Darmstadt ist örtlich zuständig für die kreisfreie Stadt Darmstadt
sowie für alle Städte und Gemeinden des ehemaligen Landkreises Darmstadt. Dies sind Alsbach-Hähnlein Bickenbach
Darmstadt, Erzhausen, Griesheim, Messel, Modautal, Mühltal, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Roßdorf, Seeheim-Jugenheim,
Weiterstadt
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen
Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem
Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Darmstadt finden Sie ferner bei
Wikipedia.
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