Amtsgericht Bückeburg
Amtsgericht Bückeburg
Niedersachsen
Amtsgericht AG
Herminenstrasse 30
31675 Bueckeburg
Telefon: (05722) 290-0
Telefax: (05722) 290-214
E-Mail: poststelle@ag-bbg.niedersachsen.de
Internet: www.amtsgericht-bueckeburg.niedersachsen.de
Direktor Armin Boehm
Bückeburg ist eine Stadt mit rund 20.000 Einwohnern im niedersächsischen Landkreis Schaumburg.
Sie war bis 1918 Residenzstadt des Fürstentums
Schaumburg-Lippe und bis 1946 Hauptstadt des republikanischen Landes Schaumburg-Lippe.
Bückeburg liegt etwa 50 Kilometer westlich von Hannover und grenzt westlich unmittelbar an Nordrhein-Westfalen. Über die B 83 erreicht man
in wenigen Minuten auch die Ost-West-Fernverbindung der Bundesautobahn 2, die wenige Kilometer südlich an der Stadt vorbei führt.
Das
Amtsgericht Bückeburg
ist dem
Landgericht Bückeburg
zugehörig und liegt damit im Bezirk des
Oberlandesgerichts Celle.
Zum Landgerichtsbezirk gehören neben dem
Amtsgericht Bückeburg
noch das
Amtsgericht Stadthagen
und das
Amtsgericht Rinteln.
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Bückeburg finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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