Amtsgericht Braunschweig
Amtsgericht Braunschweig
Niedersachsen
Amtsgericht AG
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig
Telefon: (0531) 488-0
Telefax: (0531) 488-2999
E-Mail: E-Mail:poststelle@ag-bs.niedersachsen.de
Internet:
Präsident Wolfgang Zschachlitz
Das ansprechende Hauptportal des Amtsgerichts Braunschweig lässt kaum erkennen,
das sich dahinter eine höchst modernes Gerichsgebäude befindet. Der von 1990
bis 1994 errichtete Neubau ist nicht nur schön und funktional.
Anfahrt / Parken: Von auswärts ist die einfachste Verbindung zu
dem in der Stadtmitte gelegenen Amtsgericht über die A 391 zur Abfahrt
„Gartenstadt/Messegelände“ auf der Theodor-Heuss-Straße am Messegelände
vorbei stets geradeaus fahren. Über den Europaplatz man zur Güldenstraße
und rechts zum ausgeschilderten Parkhaus. Eine ausführlichere Anfahrtsbeschreibung
ist der Darstellung des
OLG Braunschweig (siehe dort) zu entnehmen.
Vom OLG Haupteingang rechts um das OlG-Gebäude
herum kann man die Rückseite des Amtsgerichts in ca 200 m rechts bereits sehen.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts umfasst den Stadtbezirk Braunschweig und
damit den Postleitzahlenbereich von 38100 bis 38126 sowie die Gemeinden Wendeburg
(38176) und die Vechelde (38159), die zum Landkreis Peine gehören. Für die Betreuung
dieser rund 275.000 Bürger hält das Gericht rund 260 Mitarbeiter, davon 31 Richter vor.
Das AG Braunschweig gehört natürlich zum LG Braunschweig und ebenso zum OLG-Bezirk
Braunschweig.. Der Nachtbriefkasten ist unscheinbar in der rechten der drei Türen
des Hauptportals integriert. Die Internetseiten (siehe oben) sind sehr informativ,
insbesondere ist die Rubrik Service/Erstkontakt mit Durchwahlen für Servicebereiche gut gelungen.
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen
Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem
Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Braunschweig finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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