Amtsgericht Braunschweig


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Amtsgericht Braunschweig
Niedersachsen
Amtsgericht AG
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig
Telefon: (0531) 488-0
Telefax: (0531) 488-2999
E-Mail: E-Mail:poststelle@ag-bs.niedersachsen.de
Internet:
Präsident Wolfgang Zschachlitz

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Das ansprechende Hauptportal des Amtsgerichts Braunschweig lässt kaum erkennen, das sich dahinter eine höchst modernes Gerichsgebäude befindet. Der von 1990 bis 1994 errichtete Neubau ist nicht nur schön und funktional.

Anfahrt / Parken: Von auswärts ist die einfachste Verbindung zu dem in der Stadtmitte gelegenen Amtsgericht über die A 391 zur Abfahrt „Gartenstadt/Messegelände“ auf der Theodor-Heuss-Straße am Messegelände vorbei stets geradeaus fahren. Über den Europaplatz man zur Güldenstraße und rechts zum ausgeschilderten Parkhaus. Eine ausführlichere Anfahrts­beschreibung ist der Darstellung des OLG Braunschweig (siehe dort) zu entnehmen.

Vom OLG Haupteingang rechts um das OlG-Gebäude herum kann man die Rückseite des Amtsgerichts in ca 200 m rechts bereits sehen. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts umfasst den Stadtbezirk Braunschweig und damit den Postleitzahlenbereich von 38100 bis 38126 sowie die Gemeinden Wendeburg (38176) und die Vechelde (38159), die zum Landkreis Peine gehören. Für die Betreuung dieser rund 275.000 Bürger hält das Gericht rund 260 Mitarbeiter, davon 31 Richter vor. Das AG Braunschweig gehört natürlich zum LG Braunschweig und ebenso zum OLG-Bezirk Braunschweig.. Der Nachtbriefkasten ist unscheinbar in der rechten der drei Türen des Hauptportals integriert. Die Internetseiten (siehe oben) sind sehr informativ, insbesondere ist die Rubrik Service/Erstkontakt mit Durchwahlen für Servicebereiche gut gelungen.

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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.

Sie sind in Verfahren des Zivilrechts und des Strafrechts zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in Mietsachen betreffend Wohnraum sowie für Scheidungen und sonstige Familiensachen zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht z.B. zur Erteilung eines Erbscheins und als Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).

In Strafsachen wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.

Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das Amtsgericht Düsseldorf oder das Amtsgericht Köln.

Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht allgemein und speziell zum Amtsgericht Braunschweig finden Sie ferner bei Wikipedia.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.


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