Amtsgericht Bergheim


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Amtsgericht Bergheim
Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht AG
Kennedystrasse 2
50126 Bergheim
Telefon: (02271) 809-0
Telefax: (02271) 809-200
E-Mail: poststelle@ag-bergheim.nrw.de
Internet: www.ag-bergheim.nrw.de
Direktor Michael Maciosze

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Bergheim ist mit 63.000 Einwohnern Kreisstadt des Rhein-Erftkreises. Das Amtsgericht ist in einem modernen Gebäude mit innenliegener Glaskonstruktion und begrüntem Innenhof untergebracht. Anfahrt/Parken: Bergheim erreicht man über die A 61. Von Süden verlässt man die A 61 über die Ausfahrt Bergheim-Süd und biegt am Bergheimer Ring nach links ab und folgt der Beschilderung. Von Norden nimmt man die Ausfahrt Bergheim und folgt derBeschilderung „Bergheim/ Bergheim – Mitte“. Am Aachener Tor folgt man dem Hinweisschild „Amtsgericht“ nach links in die Kennedystrasse. 50 m rechts hinter dem Amtsgericht befindet sich ein Parkplatz. Drei Behindertenparkplätze befinden sich direkt vor der Behördeneinfahrt zur Tiefgarage.

Im Hauptportal des Gerichtsgebäudes befindet sich die Sicherheitsschleuse. Eine schöne Kantine mit Frühstück und Mittagstisch ist im ersten Stock vorhanden. Behindertentoiletten finden sich auf beiden Etagen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Bedburg, Bergheim und Pulheim sowie die Gemeinde Elsdorf. Zusätzlich ist das Amtsgericht Bergheim in Landwirtschaftssachen zuständig für die Städte Kerpen, Frechen, Brühl und Köln. Das Amtsgericht gehört zum Landgerichtsbezirk Köln und damit auch zum OLG Köln. Die vorbildliche Internetseite (siehe oben) enthält neben Innen- und Außenaufnahmen u.a. die Geschäftsverteilung, das Telefonverzeichnis, Anfahrtsskizze und eine Reihe nützlicher Formulare. Der Nachtbriefkasten ist rechts am Eingang.

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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.

Sie sind in Verfahren des Zivilrechts und des Strafrechts zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in Mietsachen betreffend Wohnraum sowie für Scheidungen und sonstige Familiensachen zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht z.B. zur Erteilung eines Erbscheins und als Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).

In Strafsachen wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.

Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das Amtsgericht Düsseldorf oder das Amtsgericht Köln.

Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht allgemein und speziell zum Amtsgericht Bergheim finden Sie ferner bei Wikipedia.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.


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