Amtsgericht Augsburg


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Amtsgericht Augsburg
Bayern
Amtsgericht AG
Am Alten Einlass 1
86150 Augsburg
Telefon: (0821) 3105-0
Telefax: (0821) 3105-1200
E-Mail: poststelle@ag-a.bayern.de
Internet: www.justiz-augsburg.de/ag
Präsident Dr. Herbert Veh

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Augsburg mit über 262.000 Einwohnern nach München und Nürnberg die drittgrößte Stadt in Bayern und kreisfreie Großstadt im Südwesten Bayerns. Die Universitätsstadt ist Sitz der Regierung von Schwaben sowie Sitz des Bezirks Schwaben und des Landratsamtes Augsburg.

Augsburg beherbert fünf Gerichte. Dies sind das Amts-, Land-, Arbeits-, Sozial- und das Verwaltungsgericht

Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Augsburg erstreckt sich über das Stadtgebiet Augsburg und die Kreisangehörige Gemeinden Adelsried, Allmannshofen, Altenmünster, Aystetten, Biberbach, Bonstetten, Diedorf, Dinkelscherben, Ehingen, Ellgau, Emersacker, Fischach, Gablingen, Gersthofen, Gessertshausen, Heretsried, Horgau, Kühlenthal, Kutzenhausen Langweid am Lech, Meitingen, Neusäß, Nordendorf, Stadtbergen, Thierhaupten, Ustersbach, Welden, Westendorf und Zusmarshausen.

Die Zweigstelle Schwabmünchen ist zuständig für die Kreisangehörigen Gemeinden Bobingen, Graben, Großaitingen, Hiltenfingen, Kleinaitingen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Langenneufnach, Langerringen, Mickhausen, Mittelneufnach, Oberottmarshausen, Scherstetten, Schwabmünchen, Untermeitingen und Walkertshofen. Wehringen

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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.

Sie sind in Verfahren des Zivilrechts und des Strafrechts zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in Mietsachen betreffend Wohnraum sowie für Scheidungen und sonstige Familiensachen zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht z.B. zur Erteilung eines Erbscheins und als Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).

In Strafsachen wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.

Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das Amtsgericht Düsseldorf oder das Amtsgericht Köln.

Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht allgemein und speziell zum Amtsgericht Augsburg finden Sie ferner bei Wikipedia.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.


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