Amtsgericht Alsfeld
Amtsgericht Alsfeld
Hessen
Amtsgericht AG
Landgraf-Hermann-Strasse 1
36304 Alsfeld
Telefon: (06631) 802-0
Telefax: (06631) 802-400
E-Mail: verwaltung@ag-alsfeld.justiz.hessen.de
Internet: www.ag-alsfeld.justiz.hessen.de
Direktor Dr. Dietwin Steinbach
Alsfeld, ist bekannt für seine historische Fachwerkstadt
und liegt mit 17.000 Einwohnern mitten in Hessen, unmittelbar
an der A5 zwischen Gießen und Bad Hersfeld. Alsfeld gehört zum
Landkreis Vogelsbergkreis und dem Regierungsbezirk Gießen.
Das Gerichtsgebäude besteht aus einem restaurierten Altbau
welcher durch einen verglasten Gang durch die alte Stadtmauer mit einem modernen
Neubau aus dem Jahr 2000 verbunden ist. Alsfeld gehört zum Gerichtsbezirk
des LG Gießen und damit des OLG Frankfurt. Die Internetpräsens des Gerichts (siehe oben) ist
in das hessische Justizportal eingebunden und bis auf die Gebäudehistorie wenig informativ. Nahegelegenes Hotel / Übernachtung:
Hotel Krone, Schellengasse 2-4, 36304 Alsfeld. Telefon: 06631/4041
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen
Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem
Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Alsfeld finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
Achtung Hobbyfotographen: Sehen Sie auf dieser Seite kein Bild des Amtsgerichts Alsfeld oder haben Sie ein Besseres? Wir zahlen Ihnen EUR 15,00 für ein Bild des Amtsgerichts Alsfeld das wir hier veröffentlichen. Schreiben Sie uns eine Mail an info@borgelt.de.
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