Amtsgericht Aichach
Amtsgericht Aichach
Bayern
Amtsgericht AG
Schlossplatz 9
86551 Aichach
Telefon: (08251) 894-0
Telefax: (08251) 894-199
E-Mail: poststelle@ag-aic.bayern.de
Internet:
www.justiz.bayern.de/gericht/ag/aic
Direktor Martin Lechne
Die annähernd tausend Jahre alte Stadt Aichach hat rund 21.000 Einwohner und liegt
nordöstlich von Augsburg. Anfahrt: Mit dem PKW ist aus ost / westlicher Richtung die
A8 an der Anschlussstelle Dasing zu verlassen. Die B300 führt nördlich nach Aichach.
Von der A 9 kann die Abfahrt Langenbrück, südlich von Ingolstadt genommen werden und
führt über die B300 nach Aichach. Mit der Bahn ist Aichach an der Strecke Augsburg /
Ingolstadt zu erreichen.
Das Gerichtsgebäude selbst liegt neben der Zwiebelturmgeschmückten
Stadtkirche in der Ortsmitte. Der Nachtbriefkasten ist in die Toreinfahrt integriert und kann
leicht übersehen werden.
Das Amtsgericht Aichach gehört neben den Amtsgerichten
Amtsgericht Augsburg,
Amtsgericht Dillingen,
Amtsgericht Landsberg
und
Amtsgericht Nördlingen
zum
Landgericht Augsburg
und damit zum
Oberlandesgericht München.
Es ist zuständig für den Landkreis Aichach-Friedberg mit den Städten, Gemeinden und Ortsteilen Aichach, Friedberg,
Aindling, Inchenhofen, Kühbach, Mering, Pöttmes, Aindling, Petersdorf, Todtenweis, Dasing, Adelzhausen, Dasing,
Eurasburg, Obergriesbach und Sielenbach, Kühbach, Schiltberg, Mering, Schmiechen, Steindorf,Pöttmes,
Baar,Adelzhausen, Affing, Eurasburg, Hollenbach, Kissing, Merching, Obergriesbach, Petersdorf, Rehling,
Ried, Schiltberg, Schmiechen, Sielenbach und Todtenweis.
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig.
Sobald zivilrechtliche Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen rühren oder auch nur gegenüber dem eigenen Arbeitgeber/-nehmer geltend zu machen sind, handelt es sich in der Regel um Arbeitsrecht, dass ausschließlich vor den Arbeitsgerichten verhandelt wird. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Aichach finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
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