Amtsgericht Ahaus
Amtsgericht Ahaus
Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht AG
Sümmermannplatz 1-3 5
48683 Ahaus
Telefon: (02561) 427-0
Telefax: (02561) 427-311
E-Mail: poststelle@ag-ahaus.nrw.de
Internet: www.ag-ahaus.nrw.de
Direktor Dr. Hans-Georg Lageman
Nahe der holländischen Grenze liegt Ahaus zwischen Coesfeld und Gronau. Anfahrt/Parken: Seit Fertigstellung der A31 ist Ahaus in Nord/Südrichtung über die Anschlussstelle Ahaus gut erreichbar. Von Nordosten empfiehlt es sich die A30 von Osnabrück mit einem kleinen Umweg über das Autobahnkreuz Bentheim in Kauf zu nehmen. Das Amtsgericht befindet sich direkt in der Stadtmitte in unmittelbarer Nähe zum Schloss. Der Gerichtsbezirk Ahaus ist zuständig für die Städte und Gemeinden Ahaus, Stadtlohn, Vreden, Heek, Legden und Schöppingen. Es gehört zum Bezirk des LG Münster und OLG Hamm. Die Internetseite (siehe oben) des Amtgerichts lohnt nicht der Erwähnung. Hotel / Unterkunft: Ahaus Ratshotel Coesfelder Str. 21 ab 39,00 €.
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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.
Sie sind in Verfahren des
Zivilrechts
und des
Strafrechts
zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem
Streitwert
bis einschließlich
5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in
Mietsachen
betreffend Wohnraum sowie für
Scheidungen
und sonstige
Familiensachen
zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen
Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der
Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in
Insolvenzverfahren
sowie als
Nachlassgericht
z.B. zur Erteilung eines
Erbscheins
und als
Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).
In
Strafsachen
wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe
nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit
eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.
Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem
Landgerichtsbezirk
an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das
Amtsgericht Düsseldorf
oder das
Amtsgericht Köln.
Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht
allgemein und speziell zum Amtsgericht Ahaus finden Sie ferner bei
Wikipedia.
Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.
Achtung Hobbyfotographen: Sehen Sie auf dieser Seite kein Bild des Amtsgerichts Ahaus oder haben Sie ein Besseres? Wir zahlen Ihnen EUR 15,00 für ein Bild des Amtsgerichts Ahaus das wir hier veröffentlichen. Schreiben Sie uns eine Mail an info@borgelt.de.
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