Amtsgericht Aachen


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Amtsgericht Aachen
Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht AG
Adalbertsteinweg 90
52070 Aachen
Telefon: (0241) 9459-0
Telefax: (0241) 543757
E-Mail: poststelle@ag-aachen.nrw.de
Internet: www.ag-aachen.nrw.de


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Aachen ist kreisfreie Kurstadt im Regierungsbezirk Köln und die westlichste deutsche Großstadt mit mehr als 250.000 Einwohnern. Aachen beherbert fünf Gerichte. Dies sind das Amts-, Land-, Arbeits-, Sozial- und das Verwaltungsgericht Aachen.

Die Hauptstelle des Amtsgericht und Landgericht Aachen befindet sich in einem Gebäude. Anfahrt/Parken: Mit dem Pkw über die A 4 oder A 44 bis zum Autobahnkreuz Aachen am Autobahnkreuz Aachen auf die A 544 in Richtung Aachen Europaplatz, am Europaplatz in die Joseph von Görres-Straße einbiegen; weiter geradeaus bis zur zweiten Ampel fahren; an der zweiten Ampel rechts in die Stolberger Straße abbiegen; über die erste Ampel geradeaus an der Josefskirche vorbei auf den Adalbertsteinweg; an der zweiten Ampel liegt auf der linken Seite das Land- und Amtsgericht. Wegen der schwierigen Parkmöglichkeiten empfiehlt es sich, geradeaus weiter zu fahren; zwei Ampeln weiter befindet sich auf der linken Seite das Parkhaus Adalbertsteinweg, ca. 3 Gehminuten vom Gericht entfernt. Mit dem Bus: Von der Bushaltestelle „Scheibenstraße“ erreichen Sie das Landgericht Aachen zu Fuß in ca. 3 Minuten. Die Bushaltestelle wird von den Linien 2, 5, 12, 15, 22, 23, 25, 35, 45, 55 und 65 angefahren. Von der zentralen Bushaltestelle „Kaiserplatz“ aus ist das Landgericht über den Adalbertsteinweg zu Fuß in ca. 10 Minuten erreichbar. Mit der Bahn: Vom Bahnhof „Rothe Erde“ erreichen Sie das Landgericht zu Fuß in ca. 15 - 20 Minuten, vom Hauptbahnhof zu Fuß in ca. 25 – 30 Minuten. Taxiruf Tel: 0241.66666.

Eine Auskunft am Haupteingang hilft bei Orientierungsproblemen. Für Gehbehinderte befindet sich links neben dem Haupteingang eine Klingel für die Wachtmeisterei. Rollstuhlgerechte Toiletten befinden sich im Erdgeschoss, Raum 221c, sowie im 1. Obergeschoss, Raum 330b. Der Nachtbriefkasten befindet sich links neben dem Haupteingang.

Nebenstellen des Amtsgerichts liegen an der Wilhelmstraße 26 Telefax (02 41) 40 69 71 für Nachlass-, Zivil-, Kirchenaustritts- und Registersachen sowie am Kapuzinerkarree, Alter Posthof 1 52062 Aachen Telefax (02 41) 53 85 18 für Zwangs- versteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, Insolvenzsachen sowie der Schuldnerkartei. Die Internetseiten des AG und LG (siehe oben) sind auf Grundlage der „NRW-Justiz-online“ erstellt und für das AG kaum brauchbar. Nächstgelegenes Hotel / Unterkunft: Hotel Ibis, Zollernstr. 2 Tel: 0241.51840; Novotel Aachen, Joseph-von-Görres-Str., Tel: 0241.16870.

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Amtsgerichte sind gemessen an der Anzahl der Verfahren und der Bedeutung für Unternehmen und Bürger der wichtigste Pfeiler der deutschen Justiz. Amtsgerichte spielen ebenso in der öffentlichen Wahrnehmung die größte Rolle.

Sie sind in Verfahren des Zivilrechts und des Strafrechts zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000,00 Euro. Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht auch dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000,00 Euro liegt. Streitwertunabhängig sind Amtsgerichte unter anderem in Mietsachen betreffend Wohnraum sowie für Scheidungen und sonstige Familiensachen zuständig. Vor dem Amtsgericht besteht nur in Ausnahmefällen Anwaltszwang, jedoch ist in aller Regel anzuraten, einen Rechtsanwalt beizuziehen.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig. Dies ebenso in Verfahren der Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Zwangsverwaltung, in Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht z.B. zur Erteilung eines Erbscheins und als Vormundschaftsgericht tätig. Das Amtsgericht ist ferner zuständig in Wohnungseigentumssachen (WEG).

In Strafsachen wird der Strafrichter tätig, wenn eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren zu erwarten ist, während das Schöffengericht zuständig wird soweit eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist.

Das Amtsgericht gehört regelmäßig einem Landgerichtsbezirk an. Ausnahmen bestehen nur bei großen Amtsgerichten, so genannten Präsidial-Amtsgerichten, bei denen der Direktor des Gerichts sodann den Titel Präsident trägt. Diese unterstehen genau wie die Landgerichte der direkten Dienstaufsicht des übergeordneten Oberlandesgerichts. Beispiele dafür sind das Amtsgericht Düsseldorf oder das Amtsgericht Köln.

Ergänzende Informationen zu den Aufgaben des Amtsgericht allgemein und speziell zum Amtsgericht Aachen finden Sie ferner bei Wikipedia.

Die Kontaktdaten der Gerichte können Veränderungen unterworfen sein. Diese Informationen erfolgen daher ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. In Zweifelsfällen sollten Sie sich die Kontaktdaten der Gerichte telefonisch bestätigen lassen.


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