Erbrecht
Wir beraten Sie in allen Bereichen des Erbrechts, als Erbe, Mitglied einer Erbengemeinschaft oder Vermächtnisnehmer. Vor Antritt eines Erbes ist innerhalb kürzester
Fristen zu entscheiden ob man besser das Erbe ausschlagen oder annehmen soll. Gerade im
Erbrecht lassen sich mit vielfältigen Gestaltungen in Testamenten und Erbverträgen Konflikte
zwischen den späteren Erben und Vermächtnisnehmern um den Nachlaß vermeiden.
Wie beraten Sie insbesondere bei:
- der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- der vorsorgenden (steuerlich günstigen) Gestaltung und
Behandlung des Vermögens und des Einkommens zu Lebzeiten
- der Nachlaßabwicklung in unstreitigen und streitigen Erbfällen
- der Testamentsvollstreckung
- Erbfall und Erbschein
- Interessenwahrung vor dem Nachlassgericht
Bei erbrechtlichen Fragen sollte ein kompetenter Rechtsanwalt herangezogen werden da vielfach Maßnahmen in gesetzlichen Fristen getroffen werden müssen. Haben Sie Fragen in Bezug auf Erbrecht oder die Erteilung eines Erbscheins? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an info@borgelt.de
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